AufarbBG M-V
INHALT
Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V) Vom 18. Februar 2019
- Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V) Vom 18. Februar 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten
- § 3 Einrichtung des Amtes der oder des Landesbeauftragten und der Geschäftsstelle
- § 4 Bestellung der oder des Landesbeauftragten
- § 5 Anrufung der oder des Landesbeauftragten
- § 6 Verhältnis zu öffentlichen Stellen
- § 7 Berichtspflicht
- § 8 Versorgung
- § 9 Beirat
- § 10 Gebührenfreiheit
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