SchulG M-V
INHALT
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
- Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule
- § 1 Schulische Bildung und Erziehung für jeden
- § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
- § 3 Lernziele
- § 4 Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen
- Teil 2 Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln
- § 5 Gegenstandsbereiche des Unterrichts
- § 6 Sexualerziehung
- § 7 Berufliche Orientierung
- § 8 Religionsunterricht
- § 9 Rahmenpläne
- § 10 Stundentafeln
- Teil 3 Aufbau der Schule
- § 11 Einführung von Schulbüchern und Unterrichtsmedien
- § 12 Schulbereiche, Schularten und Bildungsgänge
- § 13 Die Grundschule
- § 14 (aufgehoben)
- § 15 Orientierungsstufe
- § 16 Die Regionale Schule
- § 17 Die Kooperative Gesamtschule
- § 18 Die Integrierte Gesamtschule
- § 19 Das Gymnasium
- § 20
- § 21 Die gymnasiale Oberstufe
- § 22 Das Fachgymnasium
- § 23 Die Fachoberschule
- § 24 Verbund studienqualifizierender und beruflicher Bildungsgänge
- § 25 Die Berufsschule
- § 26 Die Berufsfachschule
- § 27 Die Höhere Berufsfachschule
- § 28 Die Fachschule
- § 29 Zusammenfassung beruflicher Schulen, Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren
- § 30 Nähere Ausgestaltung der berufsqualifizierenden Bildungsgänge
- § 31 Das Abendgymnasium
- § 32 Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen
- § 33 Nichtschülerprüfungen
- § 34 Sonderpädagogische Förderung
- § 35 (aufgehoben)
- § 36 Die Förderschulen
- § 37 (aufgehoben)
- § 38 Schulversuche, Versuchsschulen
- § 39 Ganztägiges Lernen
- § 39a Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule
- § 40 Öffnung der Schule
- Teil 4 Schulpflicht
- § 41 Grundsatz
- § 42 Schulpflicht im Sekundarbereich II
- § 43 Beginn der Schulpflicht
- § 44 Ruhen der Schulpflicht
- § 45 Aufnahmeanspruch, Aufnahmebeschränkungen
- § 45a Schließung von Schulen und Zuweisung von Schülerinnen und Schülern
- § 46 Örtlich zuständige Schule
- § 47 Schulpflicht in besonderen Fällen
- § 48 Erfüllung der Schulpflicht
- § 49 Pflichten der Erziehungsberechtigten
- § 50 Unmittelbarer Zwang
- § 51 Nähere Ausgestaltung der Schulpflicht
- Teil 5 Schulverhältnis
- § 52 Rechtsstellung der Schulen
- § 53 Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
- § 54 Unterrichts- und Lernmittelkosten
- § 55 Informationsrechte der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler
- § 55a Unterrichtung der Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler
- § 56 Dauer des Schulbesuchs
- § 57 Schuljahr
- § 58 Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen
- § 59 Sozialpädagogische Beratung
- § 59a Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote
- § 60 Erziehungsmaßnahmen
- § 60a Ordnungsmaßnahmen
- § 61 Aufsichtspflicht an der Schule
- § 62 Bewertung der Leistungen sowie des Arbeits- und des Sozialverhaltens
- § 63 Zeugnisse
- § 64 Versetzung und Wiederholung
- § 65 Kurseinstufung
- § 66 Wahl der weiterführenden Bildungsgänge
- § 67 Prüfungen
- § 68 Anerkennung von Abschlüssen
- § 69 Verordnungsermächtigung
- Teil 6 Datenschutz
- § 70 Umgang mit personenbezogenen Daten
- § 71 Wissenschaftliche Forschung
- § 72 Statistische Erhebungen
- Teil 7 Schulmitwirkung
- § 73 Selbstverwaltung der Schule
- § 74 Grundsätze der Schulmitwirkung
- § 75 Allgemeine Bestimmungen zu den Konferenzen
- § 76 Schulkonferenz
- § 77 Lehrerkonferenz
- § 78 Klassenkonferenz
- § 79 Fachkonferenz
- § 80 Schülervertretungen und ihre Aufgaben
- § 81 Klassen- oder Jahrgangsstufensprecherin oder -sprecher, Schülerversammlung
- § 82 Schülerrat und Schülervollversammlung
- § 83 Kreis- oder Stadtschülerrat
- § 84 Schülergruppen
- § 85 Recht auf freie Meinungsäußerung, Schülerzeitung
- § 86 Vertretungen der Erziehungsberechtigten und ihre Aufgaben
- § 87 Klassenelternrat, Klassenelternversammlung
- § 88 Schulelternrat
- § 89 Kreis- oder Stadtelternrat
- § 90 Allgemeines zum Landesschüler- und Landeselternrat
- § 91 Landesschülerrat
- § 92 Landeselternrat
- § 93 Landesschulbeirat
- § 94 Verordnungsermächtigung
- Teil 8 Schulverwaltung
- § 95 Organisation der Schulbehörden
- § 96
- § 97 Schulbehörden und Schulaufsicht
- § 98 Schulbehörden und Schulträger
- § 99 Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
- § 100 Lehrerinnen und Lehrer
- § 101 Schulleiterinnen und Schulleiter
- Teil 9 Schulträgerschaft, Schulentwicklung
- § 102 Aufgaben der Schulträger
- § 103 Schulträger
- § 104 Übertragung der Schulträgerschaft
- § 105 Wechsel der Schulträgerschaft
- § 106 Schulbezeichnung und Schulname
- § 107 Schulentwicklungsplanung
- § 107a
- § 108 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen
- Teil 10 Schulfinanzierung
- § 109 Personalkosten der inneren Schulverwaltung
- § 110 Sachkosten der äußeren Schulverwaltung
- § 111 Personalkosten der äußeren Schulverwaltung
- § 112 Übertragung von Rechten und Verwaltungsaufgaben auf die Schule
- § 113 Schülerbeförderung
- § 114 Medienzentren
- § 115 Schullastenausgleich
- Teil 11 Schulen in freier Trägerschaft
- § 116 Aufgaben, Trägerschaft und Bezeichnung
- § 117 Schulgestaltung
- § 118 Die Ersatzschulen
- § 119 Genehmigungserfordernis und Aufsicht
- § 120 Genehmigungsvoraussetzungen und Anzeigepflichten
- § 121 Zurücknahme und Erlöschen der Genehmigung
- § 122 Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen
- § 123 Staatliche Lehrerinnen und Lehrer an anerkannten Ersatzschulen
- § 124 Die Ergänzungsschulen
- § 125 Staatliche Anerkennung von Ergänzungsschulen
- § 126 Freie Unterrichtseinrichtungen
- § 127 Voraussetzungen der Finanzhilfe
- § 128 Grundlagen und Berechnung der Finanzhilfe
- § 128a Höhe der Kostensätze
- § 129 Erstattung der Sachkosten
- § 130 Baukostenzuschuss
- § 131 Verordnungsermächtigung
- Teil 12 Schluss- und Übergangsvorschriften
- § 132 Förderschulen mit überregionalem Einzugsbereich
- § 132a (aufgehoben)
- § 133 Staatliche Anerkennung von Musikschulen sowie von Kinder- und Jugendkunstschulen
- § 134 Fortbestehende Schulträgerschaften
- § 135 Geltungsausschluss
- § 136 Anwendung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
- § 137 Verkündung von Rechtsverordnungen
- § 138 Begriffsbestimmungen
- § 139 Ordnungswidrigkeiten
- § 140 Straftaten
- § 141 Einschränkung von Grundrechten
- § 142 Verträge des Landes
- § 143 Übergangsvorschriften
- § 144 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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