BBiZustLVO M-V
INHALT
Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Vom 27. August 2007
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Vom 27. August 2007
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Landesausschuss für Berufsbildung, Prüfungsausschuss und Berufsbildungssausschuss
- § 2 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit
- § 3 Anerkennung von Bildungsgängen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 4 Prüfungswesen
- § 5 Zuständigkeit für Entschädigungen
- § 6 Zuständige Stelle für die berufliche Fortbildung
- § 7 Zuständige Behörden für die Berufsausbildung
- § 8 Zuständigkeit bei der Anerkennung als Ausbildungsstätte und der Eignungsfeststellung sowie der Untersagung des Einstellens, des Ausbildens und der Berufsvorbereitung
- § 9 Zuständige Stellen für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst
- § 10 Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Land- und Hauswirtschaft
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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