LBG M-V
INHALT
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009
- Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung
- § 3 Oberste Dienstbehörden, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter
- Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
- § 4 Vorbereitungsdienst
- § 5 Ehrenbeamte
- § 6 Beamte auf Zeit
- § 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung
- § 9 Stellenausschreibung, gesundheitliche Eignung, genetische Untersuchungen
- § 10 Feststellung der Nichtigkeit von Ernennungen, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- § 11 Rücknahme von Ernennungen
- Abschnitt 3 Laufbahnen
- § 12 Befähigung
- § 12a Zuverlässigkeitsüberprüfung
- § 13 Laufbahn
- § 14 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
- § 15 Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung
- § 16 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
- § 17 Erwerb der Befähigung als anderer Bewerber
- § 18 Einstellung
- § 18a Höchstaltersgrenzen
- § 18b Höchstaltersgrenzen bei Dienstherrnwechsel
- § 19 Probezeit
- § 20 Beförderung
- § 21 Beamtenverhältnis auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion
- § 22 Fortbildung
- § 23 Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich
- § 24 Laufbahnwechsel
- § 25 Laufbahnverordnungen
- § 26 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
- Abschnitt 4 Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften
- § 27 Grundsätze für Abordnung und Versetzung, Umbildung von Körperschaften
- § 28 Abordnung
- § 29 Versetzung
- Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Unterabschnitt 1 Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
- § 30 Entlassung kraft Gesetzes
- § 31 Entlassung durch Verwaltungsakt
- § 32 Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung
- § 33 Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens
- § 34 Gnadenrecht
- § 34a Aufwendungsersatz für Fortbildungen
- Unterabschnitt 2 Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
- § 35 Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze
- § 36 Ruhestand auf Antrag
- § 37 Einstweiliger Ruhestand
- § 38 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften
- § 39 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
- § 40 Beginn des einstweiligen Ruhestandes
- Unterabschnitt 3 Dienstunfähigkeit
- § 41 Verfahren bei Dienstunfähigkeit
- § 42 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
- § 43 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 44 Ärztliche Untersuchung
- § 45 Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
- Unterabschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen für den Ruhestand
- § 46 Zuständigkeiten und Wirksamwerden
- Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 47 Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung
- § 48 Diensteid
- § 49 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- § 50 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
- § 51 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten
- § 52 Schadensersatz
- § 53 Übergang von Schadensersatzansprüchen
- § 54 Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen
- § 55 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung
- § 56 Wohnungswahl, Dienstwohnung
- § 57 Aufenthalt in erreichbarer Nähe
- § 58 Dienstkleidungsvorschriften, Kennzeichnungspflicht
- § 59 Amtsbezeichnung
- § 60 Jubiläumszuwendung
- § 61 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis
- Unterabschnitt 2 Arbeitszeit und Urlaub
- § 62 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
- § 63 Teilzeitbeschäftigung, Allgemeine Bestimmungen
- § 64 Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
- § 64a Kurzzeitige Verhinderung, Pflegezeit
- § 64b Familienpflegezeit
- § 65 Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers
- § 66 Urlaub ohne Dienstbezüge, Urlaub zur Betreuung und Pflege
- § 67 Höchstdauer von Urlaub ohne Dienstbezüge und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung
- § 68 Erholungsurlaub, Sonderurlaub
- § 69 Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub
- Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 70 Nebentätigkeit
- § 71 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
- § 72 Anzeigefreie Nebentätigkeiten
- § 73 Verbot einer Nebentätigkeit
- § 74 Ausübung von Nebentätigkeiten
- § 75 Verfahren
- § 76 Rückgriffsanspruch des Beamten
- § 77 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
- § 78 Verordnungsermächtigung
- § 79 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Unterabschnitt 4 Fürsorge
- § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
- § 81 Mutterschutz, Elternzeit
- § 82 Arbeitsschutz
- § 83 Ersatz von Sachschäden
- § 83a Erfüllung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
- § 83b Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Belassung und Rückforderung von Leistungen
- Unterabschnitt 5 Personalakten (§ 50 BeamtStG)
- § 84 Verarbeitung personenbezogener Daten, Führung und Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten
- § 85 Beihilfeunterlagen
- § 86 Anhörung
- § 87 Auskunft an den betroffenen Beamten
- § 88 Übermittlung von Personalakten und Auskunft aus Personalakten
- § 89 Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
- § 90 Aufbewahrung von Personalakten
- § 91 Automatisierte Verarbeitung von Personalakten
- Abschnitt 7 Berufsvertretungen und Verbände
- § 92 Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der kommunalen Landesverbände
- Abschnitt 8 Landesbeamtenausschuss
- § 93 Errichtung
- § 94 Mitglieder
- § 95 Rechtsstellung der Mitglieder
- § 96 Aufgaben des Landesbeamtenausschusses; Unterausschüsse
- § 97 Geschäftsordnung und Verfahren
- § 98 Beschlüsse
- § 99 Beweiserhebung, Amtshilfe
- § 100 Geschäftsstelle
- Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- § 101 Anträge und Beschwerden
- § 102 Verwaltungsrechtsweg
- § 103 Vertretung des Dienstherrn
- § 104 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen
- Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
- § 105 Allgemeines
- Unterabschnitt 1 Landtag
- § 106 Beamte beim Landtag
- Unterabschnitt 2 Polizeivollzug
- § 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten
- § 108 Altersgrenze
- § 109 Gesundheitliche Vorsorge, Polizeidienstunfähigkeit
- § 110 Gemeinschaftsunterkunft
- § 111 Dienstkleidung, äußeres Erscheinungsbild, Ersatz von Sachschäden
- § 112 Heilfürsorge
- § 113 Verbot politischer Betätigung in Uniform
- Unterabschnitt 3 Feuerwehren
- § 114 Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst
- Unterabschnitt 4 Strafvollzug
- § 115 Beamte des Strafvollzugsdienstes
- Unterabschnitt 5 Körperschaften
- § 116 Zuständigkeiten
- Unterabschnitt 6 Hochschulpersonal
- § 117 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen
- Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 118 Weitergeltung von Vorschriften des Bundes
- § 119 Verwaltungsvorschriften
- § 120 Übergangsregelungen für Beamte auf Probe
- § 121 Übergangsregelungen für den Landesbeamtenausschuss
- § 122 Übergangsregelung für Altersteilzeit und langfristigen Urlaub
- § 123 Übergangsregelung für kommunale Wahlbeamte
- § 124 Übergangsregelung für vorhandene Laufbahnbefähigungen
- § 125 Übergangsregelung für vorhandene Regelungen über Laufbahngruppen und Laufbahnbefähigungen
- § 126 Übergangsregelung für erlassene Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
- § 127 Übergangsregelung für Beamte in der Erprobungszeit für Ämter mit leitender Funktion
- § 128 Übergangsregelung für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
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