FwLAPVO M-V
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehrdienst in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - FwLAPVO M-V) Vom 22. Dezember 2022
- Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und Prüfung der Fachrichtung Feuerwehrdienst in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - FwLAPVO M-V) Vom 22. Dezember 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Teil 2 Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehrdienst
- Kapitel 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 2 Laufbahnen, Vorbereitungsdienst, Amtsbezeichnungen
- § 3 Höchstaltersgrenzen
- § 4 Bewerbung, Auswahlverfahren
- § 5 Einstellung in den Feuerwehrdienst
- § 6 Urlaub
- Kapitel 2 Vorbereitungsdienst, Rechtsstellung und besondere Anforderungen
- § 7 Rechtsstellung, Pflichten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Referendarinnen und Referendare
- § 8 Besondere Anforderungen sowie Dauer und Inhalt des Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des mittleren Dienstes
- § 9 Besondere Anforderungen sowie Dauer und Inhalt des Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des gehobenen Dienstes
- § 10 Besondere Anforderungen sowie Dauer und Inhalt des Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des höheren Dienstes
- Kapitel 3 Ausbildung und Qualifizierung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehrdienst
- Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 11 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstelle
- § 12 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte
- § 13 Ausbildungsnachweise
- § 14 Ziel der Ausbildung
- § 15 Berufspraktische Ausbildung
- § 16 Anerkennung und Anrechnung von Vorkenntnissen
- Abschnitt 2 Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes
- § 17 Allgemeine Regelungen zum Aufstieg
- § 18 Regulärer Aufstieg
- § 19 Praxisaufstieg
- Abschnitt 3 Qualifizierung für die Laufbahn des höheren Dienstes
- § 20 Qualifizierung
- § 21 Berufsbegleitende Qualifizierung
- § 22 Besonders langjährige Berufserfahrung
- Abschnitt 4 Anerkennung Laufbahnzugang
- § 23 Berufsqualifizierender Abschluss
- Teil 3 Laufbahnprüfung Feuerwehrdienst, Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Prüfungsverfahren
- Kapitel 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 24 Prüfungsgrundsätze
- Kapitel 2 Prüfungsamt und Prüfungsausschuss
- § 25 Aufgaben des Prüfungsamtes
- § 26 Prüfungsausschuss
- § 27 Prüfungsakte
- Kapitel 3 Verfahrensregelungen zum Prüfungsablauf, Bewertung, Täuschung, Rücktritt
- § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 29 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 30 Bewertung der schriftlichen und praktischen Prüfung
- § 31 Täuschungsversuche
- § 32 Rücktritt von der Prüfung
- Kapitel 4 Prüfungen, Zeugnisse
- § 33 Zwischenprüfung
- § 34 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 35 Praktische Abschlussprüfung
- § 36 Wiederholungsprüfung
- § 37 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 38 Bestehen der Laufbahnprüfung, Zeugnisse
- § 39 Endgültiges Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 40 Information an den Dienstherrn
- Teil 4 Schlussvorschriften
- § 41 Übergangsregelungen
- § 42 Zustimmungserfordernisse
- § 43 Übertragungsvorbehalt
- § 44 Anlagen
- § 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Teil A Ausbildungsabschnitte Vorbereitungsdienst
- Teil B Ausbildungsteile der Grundausbildung (B I)
- Anlage 2
- Teil A Ausbildungsabschnitte Vorbereitungsdienst
- Teil B Grundausbildung
- Teil C Ausbildungsteile Zugführerausbildung gemäß Teil A, Zeile 6 - B IV
- Teil D Ausbildungsteile Verbandsführerausbildung gemäß Teil A, Zeile 8 - B V
- Anlage 3
- Teil A Ausbildungsteile Vorbereitungsdienst
- Teil B Ausbildungsteile im Rahmen der besonders langjährigen Berufserfahrung
- Anlage 4
- Teil 1 Einzelheiten zu Umfang, Dauer und Anzahl der zu erbringenden Ausbildungsnachweise
- Teil 2 Mustervordrucke
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
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