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            INHALT
Hamburgische Verordnung über die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach Dienstunfällen Vom 22. November 2016
- Hamburgische Verordnung über die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach Dienstunfällen Vom 22. November 2016
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Flugdienst
 - § 2 Besonders gefährdetes fliegendes Personal
 - § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
 - § 4 Helm- und Schwimmtaucherinnen oder Helm- und Schwimmtaucher
 - § 5 Munitionsuntersuchungspersonal
 - § 6 Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze
 - § 7 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Hubschrauber
 - § 8 Andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes
 - § 9 Inkrafttreten