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INHALT
Hamburgische Verordnung über die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach Dienstunfällen Vom 22. November 2016
- Hamburgische Verordnung über die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach Dienstunfällen Vom 22. November 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Flugdienst
- § 2 Besonders gefährdetes fliegendes Personal
- § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
- § 4 Helm- und Schwimmtaucherinnen oder Helm- und Schwimmtaucher
- § 5 Munitionsuntersuchungspersonal
- § 6 Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze
- § 7 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Hubschrauber
- § 8 Andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes
- § 9 Inkrafttreten
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