APO-FS TWG
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer der Fachbereiche Technik, Wirtschaft und Gestaltung (APO-FS TWG) Vom 16. Juli 2002
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer der Fachbereiche Technik, Wirtschaft und Gestaltung (APO-FS TWG) Vom 16. Juli 2002
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Aufgaben und Ziele der Ausbildung
- § 3 Gliederung und Inhalt der Ausbildung
- § 4 Dauer der Ausbildung
- § 5 Zulassungsvoraussetzungen
- Abschnitt 2 Versetzung und Abschlussprüfung
- § 6 Versetzung und Gleichwertigkeit mit dem mittleren Schulabschluss
- § 7 Gliederung und Gegenstand der Abschlussprüfung
- § 8 Ergebnis der Abschlussprüfung
- § 8a Berechnung einer Durchschnittsnote
- § 9 Mit dem Abschluss erworbene Berechtigungen
- § 10 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3 Erwerb der Fachhochschulreife
- § 11 Voraussetzungen des Erwerbs
- § 12 Zuerkennung, Zeugniseintrag
- Abschnitt 4 Prüfung für Externe
- § 13 Zulassung zur Prüfung
- § 14 Gliederung und Gegenstand der Prüfung
- § 15 Ergebnis der Prüfung, Durchschnittsnote und Prüfungszeugnis
- Anlage 1
- Anlage 2
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