HmbKGH
INHALT
Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) Vom 14. Dezember 2005
- Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) Vom 14. Dezember 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil I
- Abschnitt 1 Organisation und Aufgaben der Kammern
- § 1 Kammern für Heilberufe
- § 2 Mitglieder
- § 3 Meldepflichten
- § 4 Verarbeitung von Daten
- § 5 Dienstleistungserbringung
- § 6 Aufgaben der Kammern
- § 6a Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg
- § 7 Ärztliches Versorgungswerk und zahnärztliches Versorgungswerk
- § 8 Weitere Versorgungswerke und soziale Einrichtungen
- § 9 Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Hamburg
- § 9a Ethik-Kommission bei der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer, der Psychotherapeutenkammer und der Tierärztekammer
- § 10 Kommission Lebendspende
- § 11 Schlichtung
- § 12 Beiträge und Gebühren
- Abschnitt 2 Aufbau und Organe der Kammern
- § 13 Organe der Kammern
- § 14 Delegiertenversammlung und Kammerversammlung
- § 15 Wahl der Delegiertenversammlung
- § 16 Ausscheiden aus der Delegiertenversammlung, Nachfolge
- § 17 Wahlberechtigung
- § 18 Wählbarkeit
- § 19 Aufgaben der Delegiertenversammlung und der Kammerversammlung
- § 20 Einberufung von Delegiertenversammlung und Kammerversammlung
- § 21 Allgemeine Versammlung der Kammermitglieder
- § 22 Wahl und Zusammensetzung des Vorstandes
- § 23 Aufgaben des Vorstandes
- § 24 Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten
- § 25 Beschlüsse der Organe
- § 26 Veröffentlichung von Beschlüssen und Satzungen
- Abschnitt 3 Berufsausübung
- § 27 Berufspflichten
- § 28 Berufsordnung
- Abschnitt 4 Weiterbildung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 29 Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen
- § 30 Bestimmung der Bezeichnungen
- § 31 Führen von Bezeichnungen
- § 32 Anerkennungsverfahren
- § 33 Inhalt und Umfang der Weiterbildung
- § 34 Ermächtigung zur Weiterbildung und Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 35 Weiterbildungsordnung
- § 36 Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
- § 36a Anerkennung von Weiterbildungen aus Drittstaaten
- Unterabschnitt 2 Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte
- § 37 Bezeichnungen
- § 38 Inhalt und Umfang der ärztlichen Weiterbildung, Pflichten der weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte
- § 39 Ermächtigung und Zulassung von ärztlichen Weiterbildungsstätten
- § 40 Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin
- § 41 Bezeichnung
- § 42 Anerkennung von ausländischen Diplomen über die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin
- § 43 Praktische Ärztin, Praktischer Arzt
- Unterabschnitt 3 Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte
- § 44 Bezeichnungen
- § 45 Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Weiterbildung
- § 46 Zulassung von zahnärztlichen Weiterbildungsstätten
- Unterabschnitt 4 Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker
- § 47 Bezeichnungen
- § 48 Inhalt und Umfang der pharmazeutischen Weiterbildung
- § 49 Zulassung von pharmazeutischen Weiterbildungsstätten
- Unterabschnitt 5 Weiterbildung der Tierärztinnen und Tierärzte
- § 50 Bezeichnungen
- § 51 Inhalt und Umfang der tierärztlichen Weiterbildung
- § 52 Zulassung von tierärztlichen Weiterbildungsstätten
- Unterabschnitt 6 Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- § 53 Bezeichnungen
- § 54 Inhalt und Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung
- § 55 Zulassung von psychotherapeutischen Weiterbildungsstätten
- Teil II Aufsicht
- § 56 Aufsicht
- § 57 Satzungsgenehmigungen
- Teil III Berufsvergehen und Rügeverfahren
- § 58 Berufsvergehen
- § 59 Rügeverfahren
- Teil IV Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 60 Ordnungswidrigkeiten
- § 61 Übergangsbestimmungen
- § 62 Weitergeltung von Anerkennungen
- § 63 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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