HWBG
INHALT
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) Vom 25. August 2001
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) Vom 25. August 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Teil Grundsätze
- § 1 Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
- § 2 Aufgaben der Einrichtungen der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens
- § 3 Sicherung der Weiterbildung
- § 4 Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens
- § 5 Förderung
- § 6 Unterrichtsstunde, Unterricht in Internatsform, E-Learning
- § 7 Weitere Verantwortlichkeiten für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
- II. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft von kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie Heimvolkshochschulen
- § 8 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung
- § 9 Grundversorgung und Pflichtangebot
- § 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 11 Zuweisungen des Landes
- § 12 Hessische Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.
- § 13 Landesweite Organisation der öffentlichen Träger und Landesarbeitsgemeinschaften
- III. Teil Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
- § 14 Anerkennung von landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft
- § 15 Rücknahme und Widerruf
- § 16 Voraussetzungen der Förderung
- § 17 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft
- IV. Teil Ergänzende Bestimmungen
- § 18 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren
- § 19 Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
- § 20 Regionale Bildungskoordination
- § 21 Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen
- § 22 Weiterbildungsstatistik
- V. Teil Schlussbestimmungen
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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