SozAnerkG HE 2010 
                
                
            INHALT
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Heilpädagoginnen und -pädagogensowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) Vom 21. Dezember 2010
- Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Heilpädagoginnen und -pädagogensowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) Vom 21. Dezember 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern und Sozialpädagoginnen und -pädagogen
 - § 2 Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung
 - § 3 Praxisstellen
 - § 4 Einbeziehung der Berufspraxis
 - § 5 Ausgestaltung und Durchführung der Praxisphase
 - § 6 Staatliche Anerkennung bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
 - § 7 Gleichstellung bereits erteilter staatlicher Anerkennungen
 - § 8 Staatliche Anerkennung von Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen
 - § 9 Übergangsbestimmung, Erprobungsklausel
 - § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten