HBUG
INHALT
Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz – HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998
- Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz – HBUG) in der Fassung vom 28. Juli 1998
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Grundsätze
- § 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen
- § 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen
- § 4 Wartezeit
- § 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs
- § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
- § 7 Verbot der Erwerbstätigkeit
- § 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt
- § 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
- § 10 Anerkennung von Trägern
- § 11 Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
- § 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
- § 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen
- § 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
- § 15 Berichtspflichten
- § 16 Zuständige Behörde
- § 17 Zuständigkeit für den Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 18 Unabdingbarkeit
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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