HHZV 
                
                
            INHALT
Hessische Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen (Hessische Hochschulzulassungsverordnung - HHZV) Vom 2. Dezember 2019
- Hessische Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen (Hessische Hochschulzulassungsverordnung - HHZV) Vom 2. Dezember 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
 - ZWEITER TEIL Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
 - Erster Abschnitt Dialogorientiertes Serviceverfahren
 - § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
 - § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
 - Zweiter Abschnitt Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester
 - Erster Titel Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
 - § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
 - § 7 Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren
 - § 8 Quoten
 - § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
 - § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
 - § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
 - § 12 Auswahl für ein Zweitstudium
 - § 13 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags (Abiturbestenquote)
 - § 14 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (zusätzliche Eignungsquote)
 - § 15 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (Auswahlverfahren der Hochschulen)
 - § 16 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit
 - § 17 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
 - § 18 Teilstudienplätze
 - Zweiter Titel Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
 - § 19 Inanspruchnahme von Serviceleistungen
 - § 20 Frist und Form der Anträge
 - § 21 Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
 - § 22 Quoten
 - § 23 Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens
 - § 24 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
 - § 25 Auswahl für ein Zweitstudium
 - § 26 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung in den Quoten nach den §§ 4 und 5 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes
 - § 27 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 5 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes
 - § 28 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (Auswahlverfahren der Hochschulen)
 - § 29 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung
 - § 30 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit
 - § 31 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
 - Dritter Titel Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
 - § 32 Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
 - Dritter Abschnitt Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester
 - § 33 Ergänzende Bestimmungen zur Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester
 - DRITTER TEIL Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
 - § 34 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
 - VIERTER TEIL Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im DoSV
 - § 35 Anmeldeverfahren
 - FÜNFTER Teil Sonstige Verfahrensbestimmungen
 - § 36 Auswahlkommissionen, Satzungen
 - § 37 Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren
 - § 38 Bescheide
 - § 39 Bewerbungsfristen für Anträge auf Zulassung außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen
 - SECHSTER Teil Schlussbestimmungen
 - § 40 Übergangsvorschrift für das Zentrale Vergabeverfahren
 - § 41 Sonstige Übergangsvorschriften
 - § 42 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 43 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5