MtDFmEloAufklVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Vorbereitungsdienst
- § 2 Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 4 Erholungsurlaub
- § 5 Einstellungsbehörden
- § 6 Nachteilsausgleich
- Abschnitt 2
- Auswahlverfahren und Einstellung
- § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
- § 9 Auswahlkommission
- § 10 Ergänzende Festlegungen
- § 11 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 12 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 13 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 15 Bewertung der Eignungsmerkmale
- § 16 Gesamtergebnis; Rangfolge
- § 17 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 3
- Ausbildung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- § 19 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
- § 20 Rahmenlehrplan
- § 21 Ausbildungsrahmenplan
- § 22 Ausbildungsplan
- § 23 Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
- § 24 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- Unterabschnitt 2
- Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
- § 25 Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- § 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
- § 27 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
- § 28 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
- § 29 Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- § 30 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
- § 31 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
- § 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
- § 33 Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
- § 34 Lehrgang „Technische Aufklärung“
- § 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
- Unterabschnitt 3
- Praktische Ausbildung
- § 36 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- § 37 Praktische Ausbildung
- Abschnitt 4
- Leistungsnachweise und Bewertungen
- Unterabschnitt 1
- Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
- § 38 Allgemeines
- § 39 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- § 40 Durchführung der Klausuren und Leistungstests
- § 41 Nachholung von Klausuren und Leistungstests
- § 42 Zeugnis je Lehrgang
- § 43 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- § 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- Unterabschnitt 2
- Sprachprüfung und Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- § 45 Sprachprüfung
- § 46 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- § 47 Zeugnis
- Abschnitt 5
- Laufbahnprüfung
- § 48 Zweck und Inhalt
- § 49 Zulassung
- § 50 Bestandteile
- § 51 Prüfungsamt
- § 52 Einrichtung von Prüfungskommissionen
- § 53 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- § 54 Entscheidungen der Prüfungskommission
- § 55 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungsort und Prüfungstermin
- § 57 Schriftliche Prüfung
- § 58 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 59 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
- § 60 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 61 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 62 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 63 Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
- § 64 Verhinderung
- § 65 Täuschungen und sonstige Ordnungsverstöße
- § 66 Bewertung der Leistungen
- § 67 Wiederholung
- § 68 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- § 69 Abschlusszeugnis
- § 70 Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- § 71 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Abschnitt 6
- Schlussvorschriften
- § 72 Übergangsvorschrift
- § 73 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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