LehrbTZV HE 
                
                
            INHALT
Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Vom 31. Mai 1996
- Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Vom 31. Mai 1996
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung
 - § 2 Flexible Gestaltung der Arbeitszeit
 - § 3 Höchstumfang der Vorausleistung
 - § 4 Wahrung dienstlicher Belange
 - § 5 Antragstellung
 - § 6 Inkrafttreten