VbrInsFV RP 2015
INHALT
Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren Vom 3. März 2015
- Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren Vom 3. März 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Voraussetzungen der Anerkennung als geeignete Stelle
- § 1 Zuverlässigkeit des Trägers der geeigneten Stelle
- § 2 Persönliche Zuverlässigkeit der Leitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 3 Praktische Berufserfahrung und hinreichende Kenntnisse in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
- § 4 Sicherstellung der Rechtsberatung
- Abschnitt 2 Förderung der geeigneten Stellen
- § 5 Fördervoraussetzungen
- § 6 Umfang der Förderung
- § 7 Verfahren
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 8 Übergangsbestimmung
- § 9 Inkrafttreten
- Anlage
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