HessBGG 
                
                
            INHALT
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) Vom 20. Dezember 2004
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) Vom 20. Dezember 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziel des Gesetzes
 - § 2 Menschen mit Behinderungen
 - § 3 Barrierefreiheit, Zielvereinbarungen
 - § 4 Benachteiligung
 - Abschnitt 2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
 - § 5 Vermeidung von Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe, besondere Belange von Frauen, Kindern und Eltern mit Behinderungen
 - § 6 Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen
 - § 7 Wohnen von Menschen mit Behinderungen
 - § 8 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
 - Abschnitt 3 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
 - § 8a Sicherung der Teilhabe
 - § 8b Interessenvertretung und Interessenwahrnehmung für Menschen mit Behinderungen
 - § 9 Benachteiligungsverbot
 - § 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
 - § 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
 - § 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
 - § 12a Verständlichkeit und Leichte Sprache
 - § 13 Kostentragung für Stimmzettelschablonen
 - § 14 Barrierefreie Informationstechnik, Verordnungsermächtigung
 - § 15 Barrierefreie Medien
 - Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
 - § 16 Prozessstandschaft durch Verbände
 - § 17 Verbandsklagerecht
 - Abschnitt 5 Die oder der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
 - § 18 Beauftragte oder Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
 - § 19 Inklusionsbeirat
 - Abschnitt 6 Schlussvorschriften
 - § 20 Inkrafttreten