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DE - Landesrecht RLP
31.12.2010
INHALT
Landesverordnung über die Höchstaltersgrenze für die Berufung von bestimmten Hochschulbediensteten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Vom 8. Dezember 2010
Landesverordnung über die Höchstaltersgrenze für die Berufung von bestimmten Hochschulbediensteten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Vom 8. Dezember 2010
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Höchstalter für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
§ 2 Erhöhungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Inkrafttreten
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