WPO-Pflege 
                
                
            INHALT
Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) Vom 6. Dezember 2010
- Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) Vom 6. Dezember 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Weiterbildung
 - § 1 Anwendungsbereich und Weiterbildungsziel
 - § 2 Dauer und Gestaltung der Weiterbildungen
 - § 3 Teilnahme an den Modulen
 - § 4 Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten
 - § 5 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen
 - Zweiter Abschnitt Prüfung
 - § 6 Modulprüfungen
 - § 7 Prüfungsausschuss für die staatliche Abschlussprüfung
 - § 8 Zulassung zur Abschlussprüfung
 - § 9 Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 10 Benotung
 - § 11 Bestehen und Wiederholen der Abschlussprüfung
 - § 12 Rücktritt und Säumnis
 - § 13 Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße
 - § 14 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
 - Dritter Abschnitt Staatliche Erlaubnis
 - § 15 Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung
 - § 16 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
 - Vierter Abschnitt Schlussvorschriften
 - § 17 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
 - § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10