KWG 
                
                
            INHALT
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
- Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Wahlgrundsätze
 - § 2 Wahlzeit
 - ZWEITER ABSCHNITT Wahlkreise, Wahlbezirke, Wahlorgane
 - § 3 Wahlkreise und Wahlbezirke
 - § 4 Wahlorgane
 - § 5 Wahlleiter, Wahlausschuss
 - § 6 Wahlvorsteher, Wahlvorstand
 - § 6a Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
 - § 6b Ehrenämter
 - DRITTER ABSCHNITT Wahlvorbereitung
 - § 7 Ausübung des Wahlrechts
 - § 8 Wählerverzeichnis
 - § 9 Wahlschein
 - § 10 Wahlvorschlagsrecht
 - § 11 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 12 Aufstellung der Wahlvorschläge
 - § 13 Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 14 Mängelbeseitigung
 - § 15 Zulassung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
 - § 16 Stimmzettel
 - VIERTER ABSCHNITT Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 17 Öffentlichkeit der Wahl
 - § 17a Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
 - § 18 Stimmabgabe
 - § 19 Briefwahl
 - § 20 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 20a Auslegungsregeln für die Ergebnisermittlung
 - § 21 Ungültige Stimmen
 - § 21a Zurückweisung von Wahlbriefen
 - § 22 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 23 Erwerb der Rechtsstellung eines Vertreters und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 24
 - FÜNFTER ABSCHNITT Wahlprüfung, Nachwahl
 - § 25 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
 - § 26 Beschluss der Vertretungskörperschaft
 - § 27 Verwaltungsgerichtliche Entscheidung
 - § 28 Anfechtung
 - § 29 Auflösung der Vertretungskörperschaft, Rechtswirksamkeit ihrer Beschlüsse
 - § 30 Wiederholungswahl
 - § 31 Neufeststellung des Wahlergebnisses
 - § 32 Nachwahl
 - SECHSTER ABSCHNITT Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
 - § 33 Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters
 - § 34 Nachrücken
 - § 35 Folgen des Verbotes einer Partei oder Wählergruppe
 - SIEBENTER ABSCHNITT (§§ 36 bis 40)
 - ACHTER ABSCHNITT Wahl der Bürgermeister und Landräte
 - § 41 Geltungsbereich
 - § 42 Wahltag
 - § 43 Wählerverzeichnis für die Stichwahl
 - § 44 Wahlschein
 - § 45 Wahlvorschläge
 - § 46 Stimmzettel
 - § 47 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 48 Stichwahl
 - § 49 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
 - § 50 Beschluss der Vertretungskörperschaft
 - § 51 Verwaltungsgerichtliche Entscheidung
 - § 52 Nach- und Wiederholungswahl
 - § 53 Rechtswirksamkeit der Amtshandlungen des Bürgermeisters oder Landrats
 - NEUNTER ABSCHNITT Bürgerentscheid
 - § 54 Geltungsbereich
 - § 55 Tag des Bürgerentscheids, Bekanntmachung
 - § 56 Stimmzettel
 - § 57 Feststellung des Ergebnisses
 - ZEHNTER ABSCHNITT Ausländerbeiratswahl
 - § 58 Geltungsbereich
 - § 59 (aufgehoben)
 - § 60 Wahlorgane
 - § 61 Aufstellung der Wahlvorschläge
 - § 62 Veröffentlichung der Wahlvorschläge
 - § 63 Stimmzettel
 - § 64 Wahlprüfung
 - ELFTER ABSCHNITT Schlussvorschriften
 - § 65 Wahlkosten
 - § 66 Wahlstatistik
 - § 66a Funktionsbezeichnungen
 - § 67 Fristen und Termine, Schriftform, öffentliche Bekanntmachungen
 - § 68 Ausführungsvorschriften
 - § 68a Übergangsvorschrift für die Durchführung von Direkt- und Wiederholungswahlen im Zuge der Corona-Pandemie
 - § 69 In-Kraft-Treten