HLbG
INHALT
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung vom 28. September 2011
- Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) in der Fassung vom 28. September 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung
- § 2 Grundqualifikation der Lehrkräfte, Nachweis der Qualifizierung
- § 3 Organisation der Lehrkräftebildung
- § 4 Trägereinrichtungen der Lehrkräftebildung
- § 5 Überprüfung der institutionellen Leistungen
- § 5a Datenschutz
- § 6 Kooperationen
- § 7 Aufsicht, Genehmigungs- und Anzeigepflichten
- ZWEITER TEIL Studium, Praktika
- § 8 Ziel des Studiums
- § 9 Modulare Studienstruktur
- § 10 Studium für das Lehramt an Grundschulen
- § 11 Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
- § 12 Studium für das Lehramt an Gymnasien
- § 13 Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen
- § 14 Studium für das Lehramt für Förderpädagogik
- § 15 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums
- § 16 Nähere Ausgestaltung des Studiums, des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums
- DRITTER TEIL Erste Staatsprüfung
- § 17 Zweck der Prüfung
- § 18 Einrichtung eines Prüfungsgremiums für die Erste Staatsprüfung
- § 19 Teile der Prüfung
- § 20 Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen
- § 21 Wissenschaftliche Hausarbeit
- § 21a Diagnostische Hausarbeit
- § 22 Klausuren
- § 23 Mündliche Prüfung
- § 24 Noten und Punkte
- § 25 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis
- § 26 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße
- § 27 Lehramtsbezogene Regelungen für die Prüfung
- § 28 Nachholprüfung
- § 29 Gesamtnote
- § 30 Wiederholungsprüfung
- § 31 (aufgehoben)
- § 32 Zeugnis
- § 33 Erweiterungsprüfung
- § 34 Nähere Ausgestaltung der Ersten Staatsprüfung
- VIERTER TEIL Pädagogischer Vorbereitungsdienst
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 35 Ziel des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
- § 36 Aufnahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
- § 37 Zulassungsbeschränkungen
- § 38 Dauer und Gliederung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
- § 39 Studienseminare und Ausbildungsschulen
- § 40 Nähere Ausgestaltung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes
- Zweiter Abschnitt Bewertungen
- § 41 Leistungsbewertung
- § 42 Bewertung des Ausbildungsstandes
- FÜNFTER TEIL Zweite Staatsprüfung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
- § 43 Zweck der Prüfung
- § 44 Teile der Prüfung, Prüfungsausschuss
- § 45 Zulassung, Prüfungsverfahren
- § 46
- § 47 Unterrichtspraktische Prüfung
- § 48 Mündliche Prüfung
- § 49
- § 50 Gesamtbewertung
- § 51 Wiederholungsprüfung
- § 52 Zeugnis
- § 53 Entlassung aus dem pädagogischen Vorbereitungsdienst
- § 54 Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
- SECHSTER TEIL Zusatzprüfungen
- § 55 Allgemeine Bestimmungen
- § 55a Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen
- § 56 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
- § 57 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik
- § 57a Nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung
- SIEBTER TEIL Lehrbefähigungen, Unterrichtserlaubnis
- § 58 Lehrbefähigung für die einzelnen Schularten
- § 59 Außerhalb Hessens und in anderen Ausbildungsgängen erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt
- § 60 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen
- § 61 Nach dem Recht der Europäischen Union erworbene Lehrbefähigungen und Befähigungen zu einem Lehramt
- § 62 Unterrichtserlaubnis, Religions- und Weltanschauungsunterricht
- ACHTER TEIL Fortbildung und Personalentwicklung
- § 63 Aufgaben der Fortbildung und Personalentwicklung
- § 64 Träger und Zuständigkeiten
- § 65 Akkreditierung
- § 66 Teilnahme- und Nachweispflicht
- § 67 Fortbildungsplan der Schule
- NEUNTER TEIL Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Ausschluss der elektronischen Form
- § 68 Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen
- ZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 69 Übergangsvorschrift
- § 70
- § 71 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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