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INHALT
Landesverordnung über die Ausbildung, Prüfung und Führung der Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers Vom 2. September 2019
- Landesverordnung über die Ausbildung, Prüfung und Führung der Berufsbezeichnung der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers Vom 2. September 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Ausbildungsziel
- § 2 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 3 Staatliche Anerkennung
- § 4 Praxisanleitung und Praxisbegleitung
- § 5 Erprobung von Ausbildungsangeboten
- § 6 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 7 Anrechnung anderer Ausbildungen und Tätigkeiten
- § 8 Anrechnung von Fehlzeiten
- § 9 Leistungsnachweise
- Teil 2 Ausbildungsverhältnis
- § 10 Ausbildungsvertrag
- § 11 Pflichten des Trägers der Ausbildung
- § 12 Pflichten der auszubildenden Person
- § 13 Ausbildungsvergütung
- § 14 Probezeit
- § 15 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- § 16 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 17 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 18 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 19 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen und Diakonieschwestern
- Teil 3 Staatliche Prüfung
- § 20 Allgemeines
- § 21 Staatlicher Prüfungsausschuss
- § 22 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 23 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 24 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 25 Niederschrift
- § 26 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 27 Versäumnis
- § 28 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 29 Bewertung der Prüfungsleistung
- § 30 Vornote und Gesamtnote
- § 31 Bestehen und Wiederholen der staatlichen Prüfung
- § 32 Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
- Teil 4 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 33 Führen der Berufsbezeichnung
- § 34 Voraussetzungen für Erteilung, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
- § 35 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
- § 36 Dienstleistungserbringende Person
- § 37 Verwaltungszusammenarbeit bei der Dienstleistungserbringung
- § 38 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
- Teil 6 Sonstige Bestimmungen
- § 39 Zuständige Behörde
- § 40 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 41 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
- § 42 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen
- § 43 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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