HLbGDV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) Vom 28. September 2011
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) Vom 28. September 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Studienseminare
- § 1 Aufgaben der Studienseminare
- § 2 Befugnisse der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars
- § 3 Rechtsstellung der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars
- § 4 Rechtsstellung der hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder, der Ausbildungsbeauftragten sowie der Mentorinnen und Mentoren
- § 5 Vollversammlungen
- § 6 Seminarrat
- ZWEITER TEIL Allgemeine Bestimmungen
- § 6a Standards für die Lehrkräftebildung
- § 7 Regelungsbereich
- § 8 Prüfungsgremium und Prüfungsausschuss
- § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden, von Gästen und der Kirchen
- § 10 Niederschrift
- § 11 Rücktritt, Versäumnis, Verhinderung, Prüfungsunfähigkeit
- § 11a Nachteilsausgleich
- § 12 Täuschungsversuche bei der Zulassung zur Prüfung
- § 13 (aufgehoben)
- § 14 Prüfungsakte
- DRITTER TEIL Wissenschaftliche Ausbildung
- Erster Abschnitt Studium
- § 15 Kompetenzen und Inhalte
- § 16 Modulstruktur
- § 17 Arbeitsaufwand
- § 18 Leistungspunkte
- § 19 Praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums
- § 20 Ordnungen und Modulabschlussprüfungen
- § 21 Betriebspraktikum
- § 22 (aufgehoben)
- Zweiter Abschnitt Erste Staatsprüfung
- § 23 Meldung und Zulassung
- § 24 Inhaltliche Anforderungen
- § 25 Wissenschaftliche Hausarbeit
- § 26 Klausuren
- § 27 Mündliche Prüfung
- § 28 Fachpraktische Prüfungen, Sprachprüfungen
- VIERTER TEIL Pädagogischer Vorbereitungsdienst
- Erster Abschnitt Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
- § 29 Voraussetzungen
- § 30 Bewerbung, Antrag
- § 31 Auswahl nach Eignung und Leistung
- § 32 Härtefälle
- § 33 Wartefälle
- § 34 Ausbildungsstellen und Ausbildungsplätze
- § 35 Zulassung
- § 36 Zuweisung zu den Studienseminaren, Einstellung, Schwerbehinderte
- § 37 Besonderes Zulassungsverfahren zum pädagogischen Vorbereitungsdienst
- § 38 Zulassungsverfahren zum pädagogischen Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
- § 39 Zuweisung zu den Ausbildungsschulen
- § 40 Wechsel des Studienseminars oder der Ausbildungsschule
- Zweiter Abschnitt Ausbildung
- § 41 Ziele und Inhalte
- § 42 Ausbildungsdauer
- § 43 Umfang und Gestaltung
- § 44 Module und Modulbewertung
- § 45 Ausbildungsveranstaltungen
- § 46 (aufgehoben)
- § 47 Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters
- Dritter Abschnitt Zweite Staatsprüfung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
- § 48 Meldung und Zulassung
- § 49 Zeitpunkt und Organisation
- § 50 Unterrichtspraktische Prüfung
- § 51 Mündliche Prüfung
- FÜNFTER TEIL Befähigung zum Lehramt für eine besondere berufliche Fachrichtung
- § 52 Erwerb der Befähigung zum Lehramt an landwirtschaftlichen Fachschulen
- SECHSTER TEIL Besonderes Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation
- § 53 Zulassungsvoraussetzungen
- § 54 Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 55 Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 56 Vorbereitung des Auswahlverfahrens
- § 57 Durchführung des Auswahlverfahrens, Einstellung
- § 58 Qualifizierungsverfahren und Qualifizierungsphase
- § 59 Qualifizierungsauflagen
- § 60 Prüfung des Qualifizierungserfolgs, Prüfungsausschuss
- § 61 Ablauf des Prüfungsverfahrens
- § 62 Teile der Prüfung
- § 63 Bewertung
- § 64 Zeugnis
- § 65 Sonderregelungen
- § 65a Besondere Regelungen für die landwirtschaftlichen Fachschulen
- SIEBTER TEIL Anerkennung von Lehrkräftediplomen aus EU-Mitgliedstaaten
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 66 Anerkennungsverfahren
- § 67 Zulassung zu einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung
- Zweiter Abschnitt Anpassungslehrgang
- § 68 Zweck
- § 69 Organisation
- § 70 Bewertung
- § 71 Beendigung des Anpassungslehrgangs
- Dritter Abschnitt Eignungsprüfung
- § 72 Prüfungsausschuss
- § 73 Teile der Prüfung
- § 74 Bestehen, Bescheid
- ACHTER TEIL Fortbildung der Lehrkräfte
- § 75 Qualifizierungsportfolio
- § 76 Anforderungen an Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote
- NEUNTER TEIL Weiterbildung
- Erster Abschnitt Angebote der Weiterbildung
- § 77 Angebote der Weiterbildung
- Zweiter Abschnitt Zusatzprüfungen zum Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt
- § 78 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen
- § 79 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen
- § 80 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik, der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien oder der Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen
- § 81 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik
- ZEHNTER TEIL Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 81a Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 81b Datenübermittlung
- § 81c Aufbewahrungsfristen
- ELFTER TEIL Übertragung von Befugnissen, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 82 Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von außerhalb Hessens oder in anderen Ausbildungsgängen erworbenen Befähigungen
- § 83 Übertragung der Befugnis zur Erteilung der Unterrichtserlaubnis an Personen, die die Befähigung zum Lehramt oder die Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern nicht besitzen
- § 84 Aufhebung bisheriger Vorschriften
- § 85 Übergangsvorschrift
- § 86 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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