HessVwVG
INHALT
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008
- Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vollstreckbare Verwaltungsakte
- § 3 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- § 4 Pflichtiger
- § 5 Vollstreckungshilfe
- § 6 Vollziehungsbeamte
- § 6a Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
- § 7 Zutrittsrecht und Durchsuchung
- § 8 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- § 9 Zuziehung von Zeugen
- § 10 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
- § 11 Niederschrift
- § 12 Rechtsweg
- § 13 Einschränkung von Grundrechten
- § 14 Verweisungen
- Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
- Erster Titel Allgemeine Vorschriften
- § 15 Vollstreckung zugunsten des Landes
- § 16 Vollstreckung zugunsten der Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände
- § 17 Vollstreckung zugunsten anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- § 17a Vorbereitung der Vollstreckung
- § 17b Ermittlung des Aufenthaltsorts des Pflichtigen
- § 17c Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher
- § 17d Erstattungsanspruch
- § 18 Voraussetzungen der Vollstreckung
- § 19 Mahnung
- § 20 Vollstreckung bei Haftung und Duldungspflichten
- § 20a Rechte Dritter
- § 21 Vollstreckung gegen Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- § 22 Vollstreckung gegen Nießbraucher
- § 23 Vollstreckung gegen Erben
- § 24 Sonstige Fälle beschränkter Haftung
- § 25 Vollstreckung gegen Personenvereinigungen
- § 26 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 27 Vermögensauskunft des Pflichtigen
- § 27a Weitere Vermögensermittlung
- § 28 Erteilung von Urkunden
- § 29 Vollstreckungsschutz
- § 29a Gütliche und zügige Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
- Zweiter Titel Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- a) Allgemeines
- § 30 Pfändung
- § 31 Pfändungspfandrecht
- § 32 Bevorzugte Befriedigung eines Dritten
- § 33 Ausschluss der Gewährleistung
- § 33a Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
- b) Vollstreckung in Sachen
- § 34 Verfahren bei der Pfändung
- § 35 Pfändung ungetrennter Früchte
- § 36 Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld
- § 37 Versteigerungstermine
- § 38 Versteigerungsverfahren
- § 39 Wertpapiere
- § 40 Namenspapiere
- § 41 Versteigerung von Früchten
- § 42 Andere Verwertung
- § 43 Anschlusspfändung
- § 44 Mehrfache Pfändung einer Sache
- c) Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 45 Pfändung einer Geldforderung
- § 46 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
- § 47 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
- § 48 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
- § 49 Pfändung fortlaufender Bezüge
- § 50 Überweisungsverfügung
- § 51 Wirkung der Überweisung
- § 52 Erklärungspflicht des Drittschuldners
- § 53 Andere Art der Verwertung
- § 54 Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
- § 55 Pfändungsschutz
- § 56 Mehrfache Pfändung einer Forderung
- § 57 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
- Dritter Titel Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 58 Verfahren
- § 59 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger
- Vierter Titel Arrest, Verwertung von Sicherheiten
- § 60 Dinglicher Arrest
- § 61 Verwertung von Sicherheiten
- Fünfter Titel Vollstreckung zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts in besonderen Fällen und zugunsten der Börse
- § 62 Vollstreckung zugunsten des Landeswohlfahrtsverbands Hessen
- § 63 Vollstreckung zugunsten des Bundes nach dem Lastenausgleichsgesetz
- § 64 Vollstreckung zugunsten der Steuerberaterkammer
- § 64a Vollstreckung zugunsten der Religionsgemeinschaften
- § 65 Vollstreckung zugunsten der Börse
- Dritter Abschnitt Forderungen des bürgerlichen Rechts
- § 66 Im Verwaltungswege vollstreckbare Forderungen des bürgerlichen Rechts
- § 67 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Vierter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird
- Erster Titel Allgemeine Vorschriften
- § 68 Vollstreckungsbehörden
- § 69 Voraussetzungen der Vollstreckung
- § 70 Verhältnismäßigkeit
- § 71 Anwendung der Zwangsmittel
- § 72 Ausnahmen bei der Gefahrenabwehr
- § 73 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Zweiter Titel Die Zwangsmittel
- § 74 Ersatzvornahme
- § 75 Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
- § 76 Zwangsgeld
- § 76a Ersatzzwangshaft
- § 77 Wegnahme
- § 78 Zwangsräumung
- § 79 Vorführung
- Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 80 Kosten
- § 81 Übergangsvorschriften
- § 82
- § 83
- § 84 Ausführungsvorschriften
- § 85
Feedback