ZweiradFortbV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik (ZweiradFortbV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik (Zweirad-Service-Fortbildungsverordnung - ZweiradFortbV)
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Struktur der Prüfungsinhalte
- § 4 Durchführung der Prüfung
- § 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Technik“
- § 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
- § 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 8 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10 Zeugnisse
- § 11 Wiederholung der Prüfung
- § 12 Übergangsvorschriften
- § 13 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 10) Zeugnisinhalte
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