WO-HRiG
INHALT
Verordnung über die Wahl der Bezirksrichterräte, der Präsidialräte, der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Bezirksstaatsanwaltsrats (Wahlordnung zum Hessischen Richtergesetz - WO-HRiG -) Vom 11. März 1991
- Verordnung über die Wahl der Bezirksrichterräte, der Präsidialräte, der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Bezirksstaatsanwaltsrats (Wahlordnung zum Hessischen Richtergesetz - WO-HRiG -) Vom 11. März 1991
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Wahl der Bezirksrichterräte
- § 1 Wahlvorstände
- § 2 Hauptwahlvorstand
- § 3 Namensbekanntgabe
- § 4 Zahl der wahlberechtigten Richter
- § 5 Wählerliste
- § 6 Einspruch
- § 7 Wahlausschreiben
- § 8 Wahlvorschläge
- § 9 Besondere Anforderungen an Wahlvorschläge
- § 10 Aufgaben des Hauptwahlvorstandes
- § 11 Nachfrist
- § 12 Behandlung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe
- § 14 Niederschriften
- § 15 Wahl
- § 16 Listenwahl
- § 17 Personenwahl
- § 18 Stimmabgabe
- § 19 Hilfeleistung
- § 20 Wahlort
- § 21 Briefwahl
- § 22 Auszählung
- § 23 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 24 Vorgehen nach Feststellung des Wahlergebnisses
- ZWEITER TEIL Wahl der zu wählenden Mitglieder des Präsidialrats
- § 25 Mitglieder der Präsidialräte
- DRITTER TEIL Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses
- § 26 Richterliche Mitglieder des Richterwahlausschusses
- § 27 Wahlberechtigte
- § 28 Gemeinsamer Wahlvorschlag
- § 29 Stimmzettel
- § 30 Mitteilung
- § 31 Wiederholungswahl
- VIERTER TEIL Wahl des Bezirksstaatsanwaltsrats
- § 32 Anwendungsvorschrift
- FÜNFTER TEIL Gleichzeitige Wahl und Schlußvorschriften
- § 33 Gleichzeitige Wahl
- § 34 Fristberechnung
- § 35 Inkrafttreten
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