FeuerwEntschV RP
INHALT
Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Vom 12. März 1991
- Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Vom 12. März 1991
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Form der Regelung
- § 3 Grundsatz
- § 4 Form der Aufwandsentschädigung
- § 5 Erstattung besonderer Aufwendungen
- § 6 Zahlung der Aufwandsentschädigung
- § 7 Ruhen der Aufwandsentschädigung
- Zweiter Abschnitt Höhe der Aufwandsentschädigung
- § 8 Aufwandsentschädigung der Kreisfeuerwehrinspekteure, der Stadtfeuerwehrinspekteure sowie ihrer Vertreter
- § 9 Aufwandsentschädigung des Kreis- oder Stadtfeuerwehrobmanns
- § 10 Aufwandsentschädigung der übrigen ehrenamtlichen Wehrleiter, der Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, sowie ihrer Vertreter
- § 11 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b bis j
- § 12 Aufwandsentschädigung in den Fällen des § 1 Abs. 2
- § 13 Angleichung
- Dritter Abschnitt Schlussbestimmung
- § 14 In-Kraft-Treten
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