KollAufnV RP 2011
INHALT
Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs Vom 26. Mai 2011
- Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs Vom 26. Mai 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Lehrpläne, Unterricht
- § 4 Bildungsgang, Vorkurs
- Abschnitt 2 Aufnahme in das Kolleg
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Aufnahmeantrag
- § 7 Prüfungsausschuss
- § 8 Leistungsbewertung
- § 9 Aufnahme in die Einführungsphase des Kollegs
- § 10 Aufnahme in den Vorkurs
- § 11 Aufbau und Abschluss des Vorkurses
- Abschnitt 3 Einführungsphase und Qualifikationsphase
- § 12 Aufbau und Fächerangebot der Einführungsphase
- § 13 Teilnahme am Unterricht, Unterbrechung
- § 14 Versetzung in die Qualifikationsphase
- § 15 Unterricht in der Qualifikationsphase
- § 16 Angebot an Grund- und Leistungsfächern
- § 17 Stundenzahl in Grund- und Leistungsfächern
- § 18 Fächerkombinationen und Bedingungen des Belegens von Grund- und Leistungsfächern
- § 19 Einrichtung von Kursen und Fächerkombinationen
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 20 Übergangsbestimmung
- § 21 Inkrafttreten
- Anlage
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