AbdGymV RP 2011
INHALT
Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien Vom 26. Mai 2011
- Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien Vom 26. Mai 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Lehrpläne, Unterricht
- § 4 Bildungsgang, Vorkurs
- Abschnitt 2 Aufnahme in das Abendgymnasium
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Aufnahmeantrag, Zulassung
- § 7 Aufnahme in den Vorkurs
- § 8 Aufbau und Abschluss des Vorkurses
- Abschnitt 3 Einführungs- und Qualifikationsphase
- § 9 Aufbau und Fächerangebot der Einführungsphase
- § 10 Teilnahme am Unterricht, Unterbrechung
- § 11 Versetzung in die Qualifikationsphase
- § 12 Unterricht in der Qualifikationsphase
- § 13 Angebot an Grund- und Leistungsfächern
- § 14 Stundenzahl in Grund- und Leistungsfächern
- § 15 Fächerkombinationen und Bedingungen des Belegens von Grund- und Leistungsfächern
- § 16 Einrichtung von Kursen und Fächerkombinationen
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 17 Übergangsbestimmung
- § 18 Inkrafttreten
- Anlage
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