LBKG
INHALT
Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) Vom 2. November 1981
- Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) Vom 2. November 1981
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Aufgabenträger
- § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe
- § 4 Aufgaben der kreisfreien Städte im Katastrophenschutz
- § 5 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 5 a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- § 5 b Externe Notfallpläne für bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen
- § 6 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 7 Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz
- Zweiter Abschnitt Feuerwehren im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe
- § 8 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren
- § 9 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
- § 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren
- § 11 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
- § 12 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- § 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- § 14 Leitung der Gemeindefeuerwehr, Sonderfunktionen
- § 15 Werkfeuerwehr, Selbsthilfekräfte
- § 16 Feuerwehr-Ehrenzeichen
- Dritter Abschnitt Hilfsorganisationen in der allgemeinen Hilfe
- § 17 Mitwirkung und Aufgaben der Hilfsorganisationen
- § 18 Rechtsstellung der Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen
- Vierter Abschnitt Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- § 20 Helfer im Katastrophenschutz
- Fünfter Abschnitt Gesundheitsbereich
- § 21 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
- § 22 Mitwirkung der Krankenhäuser
- § 23 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Sechster Abschnitt Einsatzleitung
- § 24 Einsatzleitung
- § 25 Befugnisse der Einsatzleitung
- Siebter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung
- § 26 Gefahrenmeldung
- § 27 Hilfeleistungspflichten
- § 28 Duldungspflichten
- § 29 Verhalten der Bevölkerung bei Hilfsmaßnahmen oder Übungen
- § 30 Entschädigung, Rechtsweg
- Achter Abschnitt Vorbeugender Gefahrenschutz
- § 31 Verhütung von Gefahren
- § 32 Gefahrenverhütungsschau
- § 33 Sicherheitswache
- Neunter Abschnitt Kosten
- § 34 Kostentragung, Zuwendungen des Landes
- § 35 Kosten der privaten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes
- § 36 Kostenersatz
- Zehnter Abschnitt Bußgeldbestimmungen
- § 37 Ordnungswidrigkeiten
- Elfter Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
- § 38 Übungen an Sonn- und Feiertagen
- § 39 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes
- § 39 a Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
- § 40 Einschränkung von Grundrechten
- Zwölfter Abschnitt Aufsicht
- § 41 Staatsaufsicht
- § 42 Fachaufsicht über die privaten Hilfsorganisationen
- Dreizehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 43 Ermächtigungen
- § 44 Übergangsbestimmungen
- § 45 In-Kraft-Treten
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