KWO
INHALT
Kommunalwahlordnung (KWO) Vom 11. Oktober 1983
- Kommunalwahlordnung (KWO) Vom 11. Oktober 1983
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahlen zu den Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten
- Erster Abschnitt Wahlorgane
- § 1 Landeswahlleiter
- § 2 Wahlleiter
- § 3 Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung
- § 4 Wahlausschuß
- § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 5a Auszählungsvorstände
- § 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- Erster Unterabschnitt Wahlbereiche, Stimmbezirke
- § 7 Wahlbereiche
- § 8 Allgemeine Stimmbezirke
- § 9 Sonderstimmbezirke
- Zweiter Unterabschnitt Wählerverzeichnis
- § 10 Aufstellung und Form des Wählerverzeichnisses
- § 11 Eintragung der Wahlberechtigten
- § 11a Eintragung nicht gemeldeter Wahlberechtigter
- § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 13 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 14 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
- § 15 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 16 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- Dritter Unterabschnitt Wahlschein, Briefwahlunterlagen
- § 17 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
- § 18 Wahlscheinantrag
- § 19 Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
- § 20 Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an bestimmte Personengruppen
- § 21 Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 22 Versagung des Wahlscheins
- Vierter Unterabschnitt Wahlvorschläge
- § 23 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 24 Wahlvorschlagsrecht
- § 25 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 26 Unterschreiben von Wahlvorschlägen
- § 27 Einreichung der Wahlvorschläge, Vorprüfung
- § 28 Zurücknahme
- § 29 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 30 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge, Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
- § 31 Listenverbindung
- Fünfter Unterabschnitt Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge
- § 32 Stimmzettel bei Verhältniswahl
- § 33 Stimmzettel bei Mehrheitswahl
- § 34 Stimmzettelumschläge
- § 35 Wahlbriefumschläge
- § 36 Beschaffung
- Sechster Unterabschnitt Einrichtung der Wahlräume
- § 37 Wahl- und Auszählungsräume
- § 38 Wahlkabinen
- § 39 Wahlurne
- § 40 Wahltisch
- Siebter Unterabschnitt Wahlbekanntmachungen
- § 41 Bekanntmachung des Wahltags
- § 42 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung
- Dritter Abschnitt Wahlhandlung
- Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 43 Ausstattung des Wahlvorstands
- § 44 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 45 Ordnung im Wahlraum
- § 46 Stimmabgabe
- § 47 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
- § 48 Schluss der Wahlhandlung
- Zweiter Unterabschnitt Besondere Bestimmungen
- § 49 Durchführung der Briefwahl
- § 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
- Vierter Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- Erster Unterabschnitt Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 51 Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 52 Zählung der Wähler
- § 53 Zählung der Stimmen bei personalisierter Verhältniswahl
- § 54 Zählung der Stimmen bei der Bezirkstagswahl
- § 55 Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl
- § 55 a Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, Zulassung des Programms zur Stimmenauszählung
- § 55 b Zählung der Stimmen und Ermittlung des Wahlergebnisses unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung
- § 56 Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Stimmbezirks
- § 57 Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 58 Schnellmeldung
- § 59 Wahlniederschrift
- § 60 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 60a Ermittlung des Wahlergebnisses durch Wahl- und Auszählungsvorstand
- Zweiter Unterabschnitt Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet
- § 61 Ermittlung des vorläufigen Wahl- und Zwischenergebnisses, Schnellmeldung
- § 62 Übersendung der Wahlniederschriften
- § 63 Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
- § 64 Benachrichtigung der Gewählten
- § 65 Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 66 Ersatzleute
- Fünfter Abschnitt Wahlprüfung
- § 67 Zuständigkeit
- § 68 Ungültigkeit der Wahl
- § 69 Wiederholungswahl
- Zweiter Teil Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie der Ortsvorsteher
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 70 Grundsatz
- § 71 Wahlleiter
- Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl, Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 72 Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Bekanntmachung
- § 73 Wahlschein, Briefwahl
- § 74 Wahlvorschläge
- § 75 Stimmzettel, Stimmzettelumschläge
- § 76 Wahlbekanntmachung, Stimmabgabe
- § 77 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, öffentliche Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt Stichwahl
- § 78 Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlschein
- § 79 Stimmzettel, Wahlbekanntmachung
- § 80 Ergebnis der Stichwahl
- Vierter Abschnitt Nachholungswahl, Wiederholungswahl
- § 81 Nachholungswahl
- § 82 Wiederholungswahl
- Dritter Teil Bürgerentscheid
- § 83 Grundsatz
- § 84 Abstimmungsorgane
- § 85 Vorbereitung der Abstimmung
- § 86 Stimmabgabe
- § 87 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 88 Vordrucke
- § 89 Sicherung des Wählerverzeichnisses und der Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
- § 90 Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 91 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 92
- Anlage 1
- Anlage 1a
- Anlage 2
- Anlage 2a
- Anlage 3
- Anlage 3a
- Anlage 4a
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- I.
- II.
- III.
- IV.
- V.
- VI.
- VII.
- VIII.
- IX.
- X.
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 11a
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16
- Anlage 17
- Anlage 18
- Anlage 19
- Anlage 20
- Anlage 21
- Anlage 22
- I.
- II.
- III.
- IV.
- V.
- Anlage 23
- Anlage 24
- Anlage 25
- Anlage 26
- Anlage 27
- Anlage 28
- Anlage 29
- Anlage 30
- Anlage 31
- Anlage 32
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