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INHALT
Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen als ausschließliche Briefwahlen Vom 10. Februar 2021
- Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen als ausschließliche Briefwahlen Vom 10. Februar 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anzuwendende Bestimmungen
- § 2 Gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen mit einer Landtagswahl
- § 3 Ausnahmen
- Teil 2 Wahlen zu den Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten
- § 4 Ausübung des Wahlrechts
- § 5 Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen, Information über die ausschließliche Briefwahl
- § 6 Wählerverzeichnis, gesondertes Wählerverzeichnis
- § 7 Besondere Stimmbezirke (Briefwahlstimmbezirke), besondere Wahlvorstände (Briefwahlvorstände)
- § 8 Bekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 9 Wahlbekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl
- § 10 Ermittlung des Wahlergebnisses im Briefwahlstimmbezirk
- Teil 3 Wahl der Bürgermeister, Landräte sowie der Ortsvorsteher
- § 11 Grundsatz
- § 12 Stichwahl
- § 13 Wahlbekanntmachung
- Teil 4 Schlussbestimmung
- § 14 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
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