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INHALT
Landesverordnung über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat Vom 29. Juli 2002
- Landesverordnung über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat Vom 29. Juli 2002
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zielsetzung
- § 2 Teilnahme
- § 3 Lehrpläne
- § 4 Lehrkräfte
- § 5 Unterrichts- und Abiturprüfungsfächer
- § 6 Meldung zur Prüfung
- § 7 Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfung
- § 8 Erwerb des französischen Baccalauréat
- § 9 In-Kraft-Treten
- Anlage
- Abschnitt II Prüfungsordnung
- A. Ordnung des französischsprachigen Prüfungsteils im Rahmen der Prüfung zur Allgemeinen Hochschulreife zum gleichzeitigen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Baccalauréat
- § 1 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, der die Bewertung im Hinblick auf den Erwerb des Baccalauréat vornimmt
- § 2 Prüfungsfächer, die im Hinblick auf den Erwerb des Baccalauréat bewertet werden
- § 3 Prüfungstermin
- § 4 Meldung der Schülerinnen und Schüler zur Prüfung
- § 5 Schriftliche Prüfung
- § 6 Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 7 Konferenz vor Beginn der mündlichen Prüfungen
- § 8a Verpflichtende mündliche Prüfung im Fach Französisch
- § 8b Optionale mündliche Prüfung im Fach Geschichte oder in einem weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fach
- § 9 Bewertung und Beratung der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung
- § 10 Bescheinigung über den Erwerb des Baccalauréat
- § 11 Nachholtermin
- (Muster in deutscher Übersetzung)
- Anlage III
- Anlage IV
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