HintG
INHALT
Hinterlegungsgesetz (HintG) Vom 8. Oktober 2010
- Hinterlegungsgesetz (HintG) Vom 8. Oktober 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
- § 2 Übertragung der Aufgaben
- § 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
- § 4 Einsichtsrecht, elektronische Aktenführung
- § 5 Rechtsbehelfe
- ZWEITER TEIL Annahme
- § 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
- § 7 Annahme zur Hinterlegung
- § 8 Antrag der hinterlegenden Person, elektronisches Dokument
- § 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
- § 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
- DRITTER TEIL Verwaltung der Hinterlegungsmasse
- § 11 Zahlungsmittel
- § 12 Verzinsung
- § 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
- § 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
- VIERTER TEIL Benachrichtigungen
- § 15 Benachrichtigung der Gläubigerin oder des Gläubigers
- § 16 Benachrichtigung der Ausstellerin oder des Ausstellers eines Sparbuches
- § 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
- § 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
- § 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
- § 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse
- FÜNFTER TEIL Herausgabe
- § 21 Herausgabeanordnung
- § 22 Herausgabeantrag, Empfangsberechtigung
- § 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
- § 24 Herausgabeersuchen
- § 25 Nachweis der Klageerhebung
- § 26 Herausgabeort
- SECHSTER TEIL Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
- § 27 Dreißigjährige Frist
- § 28 Einunddreißigjährige Frist
- § 29 Erneuter Fristbeginn
- § 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
- SIEBTER TEIL Hinterlegung in besonderen Fällen
- § 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
- § 32 Übergangsvorschriften
- § 33 Inkrafttreten
Feedback