WOLPersVG
INHALT
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WOLPersVG) Vom 26. Januar 1993
- Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WOLPersVG) Vom 26. Januar 1993
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahlen
- Erstes Kapitel Wahl des Personalrats
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Bekanntmachungen
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Verzeichnis der Wahlberechtigten
- § 3 Einspruch gegen das Verzeichnis der Wahlberechtigten
- § 4 Vorabstimmungen für die Wahl
- § 5 Ermittlung der Größe des Personalrats, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 14 Sitzungsniederschriften
- § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe in besonderen Fällen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter
- Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 25 Voraussetzungen für die Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
- § 28 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Wahl eines Personalratsmitglieds oder einer Gruppenvertreterin oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl)
- § 30 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Zweites Kapitel Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 31 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Drittes Kapitel Wahl der Stufenvertretung
- Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 32 Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Personalrats
- § 33 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
- § 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Verzeichnis der Wahlberechtigten
- § 35 Ermittlung der Größe des Bezirkspersonalrats, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 36 Gleichzeitige Wahl
- § 37 Wahlausschreiben
- § 38 Sitzungsniederschriften
- § 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 40 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Zweiter Abschnitt Wahl der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 41 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Dritter Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
- § 42 Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 43 Leitung der Wahl
- § 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Vierter Abschnitt Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Viertes Kapitel Wahl des Gesamtpersonalrats und Bildung der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 46 Wahl des Gesamtpersonalrats
- § 47 Bildung der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 48 Ausschluss der elektronischen Form
- Zweiter Teil Besondere Formbestimmung
- Dritter Teil Sonstige Bestimmungen, Schlußbestimmung
- § 49 Privatschulen
- § 50 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren landwirtschaftlichen oder haus- und ernährungswirtschaftlichen Beratungsdienst
- § 51 Berechnung von Fristen
- § 52 Aufwandsentschädigung
- § 53
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