LPersVG
INHALT
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) in der Fassung vom 24. November 2000
- Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) in der Fassung vom 24. November 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Personalvertretungen
- I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
- § 3 Verbot abweichender Regelungen
- § 4 Beschäftigte
- § 5 Dienststellen
- § 6 Schutzbestimmungen
- § 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden
- § 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
- § 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
- II. Abschnitt Personalrat
- 1. Unterabschnitt Wahl und Zusammensetzung
- § 10 Wahlberechtigung
- § 11 Wählbarkeit
- § 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder
- § 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 14 Abweichende Verteilung
- § 15 Wahlgrundsätze
- § 16 Wahlvorstand
- § 17 Aufgaben des Wahlvorstands
- § 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl
- § 19 Anfechtung der Wahl
- 2. Unterabschnitt Amtszeit
- § 20 Beginn und Dauer der Amtszeit
- § 21 Zeitpunkt der Personalratswahl
- § 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
- § 23 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 24 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 25 Ersatzmitglieder
- 3. Unterabschnitt Geschäftsführung
- § 26 Bildung des Vorstands
- § 27 Aufgaben des Vorstands
- § 28 Ausschüsse
- § 29 Sitzungen des Personalrats
- § 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
- § 31 Beschlussfassung
- § 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
- § 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
- § 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
- § 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat
- § 37 Sitzungsniederschrift
- § 38 Geschäftsordnung
- § 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich
- § 40 Freistellungen
- § 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- § 42 Sprechstunden
- § 43 Kosten und Sachaufwand
- § 44 Aufwandsentschädigung
- § 45 Beitragsverbot
- 4. Unterabschnitt Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene
- § 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene
- III. Abschnitt Personalversammlung
- § 47 Allgemeines
- § 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht
- § 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich
- § 50 Aufgaben
- § 51 Teilnahme weiterer Personen
- IV. Abschnitt Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
- 1. Unterabschnitt Stufenvertretungen
- § 52 Stufenvertretungen
- § 53 Zuständigkeit
- § 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung
- § 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung
- 2. Unterabschnitt Gesamtpersonalrat
- § 56 Gesamtpersonalrat
- § 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
- V. Abschnitt Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 58 Errichtung
- § 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
- § 60 Zusammensetzung
- § 61 Wahl und Amtszeit
- § 62 Aufgaben
- § 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- § 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
- § 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen
- VI. Abschnitt Beteiligung des Personalrats
- 1. Unterabschnitt Allgemeines
- § 67 Regeln der Zusammenarbeit
- § 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen
- § 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
- § 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung
- § 71 Verschwiegenheitspflicht
- § 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen
- 2. Unterabschnitt Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung
- § 73 Grundsätze der Mitbestimmung
- § 74 Verfahren
- § 75 Einigungsstelle
- § 76 Dienstvereinbarungen
- § 77 Durchführung von Entscheidungen
- § 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
- § 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- § 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- § 82 Verfahren der Mitwirkung
- § 83 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen
- 3. Unterabschnitt Sonstige Beteiligung
- § 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
- § 85 Beteiligung bei Prüfungen
- § 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz
- Zweiter Teil Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes
- I. Abschnitt Grundsatz
- § 87
- II. Abschnitt Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen
- § 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft
- § 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle
- § 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
- § 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände
- § 92 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- III. Abschnitt Polizei
- § 93 Personalräte bei den Polizeibehörden
- § 94 Stufenvertretung
- IV. Abschnitt Schulen und Studienseminare
- § 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
- § 96 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte
- § 97 Stufenvertretungen
- V. Abschnitt Hochschulen und Forschungsstätten
- § 98 Beschäftigte
- § 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung
- § 99a Universitätsmedizin GmbH
- § 100 Gemeinsamer Personalrat
- VI. Abschnitt Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen
- § 101 Theater und Orchester
- § 102
- VII. Abschnitt Forsten
- § 103 Staatsforstverwaltung
- § 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung
- § 105 Arbeitsverhältnis
- § 106 Wählbarkeit
- VIII. Abschnitt Sozialversicherungsträger
- § 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
- § 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
- § 108a AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- § 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
- IX. Abschnitt Justizverwaltung
- § 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
- § 111 Stufenvertretung
- X. Abschnitt Zweites Deutsches Fernsehen
- § 112 Beschäftigte
- § 113 Dienststellen
- § 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
- § 115 Wahlberechtigung
- § 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle
- § 117 Sonderregelungen der Mitbestimmung
- § 118 Beteiligung im Fernsehrat
- § 119 Anhörung
- § 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF
- Dritter Teil Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussbestimmungen
- I. Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen
- § 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
- § 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)
- II. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
- § 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen
- III. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 124 Verwaltungsreformmaßnahmen
- § 125 Durchführungsvorschriften
- § 126 Religionsgemeinschaften
- § 127
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