HessAbgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG) Vom 18. Oktober 1989
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG) Vom 18. Oktober 1989
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
 - Zweiter Teil Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Freie Mandatsausübung
 - § 3 Urlaub zur Vorbereitung auf die Wahl und die Ausübung des Mandats
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 4a Ausübung des Mandats
 - § 4b Verhaltensregeln
 - Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - § 5 Grundentschädigung
 - § 6 Zusätzliche Entschädigungen
 - § 7 Reisen
 - Zweiter Abschnitt Leistungen an ehemalige Abgeordnete
 - § 8 Anspruch auf Übergangsgeld
 - § 9 Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes
 - § 10 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 11 Höhe der Altersentschädigung
 - § 12 Mandatszeiten in anderen Parlamenten
 - § 13 Gesundheitsschäden
 - § 14 Versorgungsabfindung
 - Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene
 - § 15 Hinterbliebenenversorgung
 - Vierter Abschnitt Beihilfen, Beitragszuschüsse und Unterstützungen
 - § 16 Beihilfen und Beitragszuschüsse
 - § 17 Unterstützungen
 - Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - § 18 Mehrere aktive Bezüge
 - § 19 Aktive und passive Bezüge
 - § 20 Passive und aktive Bezüge
 - § 21 Mehrere passive Bezüge
 - Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 22 Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen
 - § 23 Beginn und Ende der Ansprüche
 - § 24 Zahlungsweise
 - § 25 Verzicht, Übertragbarkeit
 - § 26 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
 - Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
 - Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 27 Wahlvorbereitungsurlaub
 - Zweiter Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes
 - § 28 Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
 - Dritter Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 29 Unvereinbare Ämter
 - § 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 31 Beamte auf Widerruf und auf Probe
 - § 32 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 33 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 34 Entlassung
 - § 35 Beförderungsverbot
 - § 36 Richter
 - § 37 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
 - Fünfter Teil Übergangsregelungen, Inkrafttreten
 - § 38
 - § 38a Übergangsregelungen zum Fünfzehnten Änderungsgesetz
 - § 38b Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
 - § 38c Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung
 - § 39 Frühere Mandatszeiten
 - § 40 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen