HessAbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG) Vom 18. Oktober 1989
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG) Vom 18. Oktober 1989
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
- Zweiter Teil Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Freie Mandatsausübung
- § 3 Urlaub zur Vorbereitung auf die Wahl und die Ausübung des Mandats
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- § 4a Ausübung des Mandats
- § 4b Verhaltensregeln
- Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- § 5 Grundentschädigung
- § 6 Zusätzliche Entschädigungen
- § 7 Reisen
- Zweiter Abschnitt Leistungen an ehemalige Abgeordnete
- § 8 Anspruch auf Übergangsgeld
- § 9 Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes
- § 10 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 11 Höhe der Altersentschädigung
- § 12 Mandatszeiten in anderen Parlamenten
- § 13 Gesundheitsschäden
- § 14 Versorgungsabfindung
- Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene
- § 15 Hinterbliebenenversorgung
- Vierter Abschnitt Beihilfen, Beitragszuschüsse und Unterstützungen
- § 16 Beihilfen und Beitragszuschüsse
- § 17 Unterstützungen
- Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 18 Mehrere aktive Bezüge
- § 19 Aktive und passive Bezüge
- § 20 Passive und aktive Bezüge
- § 21 Mehrere passive Bezüge
- Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 22 Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen
- § 23 Beginn und Ende der Ansprüche
- § 24 Zahlungsweise
- § 25 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 26 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
- Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
- Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
- § 27 Wahlvorbereitungsurlaub
- Zweiter Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes
- § 28 Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
- Dritter Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 29 Unvereinbare Ämter
- § 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 31 Beamte auf Widerruf und auf Probe
- § 32 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 33 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 34 Entlassung
- § 35 Beförderungsverbot
- § 36 Richter
- § 37 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
- Fünfter Teil Übergangsregelungen, Inkrafttreten
- § 38
- § 38a Übergangsregelungen zum Fünfzehnten Änderungsgesetz
- § 38b Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
- § 38c Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung
- § 39 Frühere Mandatszeiten
- § 40 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen
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