LWO
INHALT
Landeswahlordnung (LWO) Vom 6. Juni 1990
- Landeswahlordnung (LWO) Vom 6. Juni 1990
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahlorgane
- § 1 Landeswahlleiter und Kreiswahlleiter
- § 2 Bildung des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse
- § 3 Tätigkeit des Landeswahlausschusses und der Kreiswahlausschüsse
- § 4 Wahlvorsteher und Wahlvorstände
- § 5 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände
- § 6 Bewegliche Wahlvorstände
- § 7 Ehrenämter
- § 8 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- Zweiter Teil Vorbereitung der Wahl
- Erster Abschnitt Stimmbezirke
- § 9 Allgemeine Stimmbezirke
- § 10 Sonderstimmbezirke
- Zweiter Abschnitt Wählerverzeichnis
- § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
- § 12 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 13 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
- § 14 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 15 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 16 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
- § 17 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 18 Abschluss des Wählerverzeichnisses
- Dritter Abschnitt Wahlschein, Briefwahlunterlagen
- § 19 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines
- § 20 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines
- § 21 Wahlscheinanträge
- § 22 Erteilung von Wahlscheinen
- § 23 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 24 Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 25 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde
- Vierter Abschnitt Wahlvorschläge, Stimmzettel
- § 26 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 27
- § 28 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
- § 29 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Kreiswahlleiter
- § 30 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
- § 31 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
- § 32 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
- § 33 Inhalt und Form der Landes- und Bezirkslisten
- § 34 Vorprüfung der Landes- und Bezirkslisten durch den Landeswahlleiter
- § 35 Zulassung der Landes- und Bezirkslisten
- § 36 Bekanntmachung der Landes- und Bezirkslisten
- § 37 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
- Fünfter Abschnitt Wahlräume, Wahlzeit, Wahlbekanntmachung
- § 38 Wahlräume
- § 39 Wahlkabinen
- § 40 Wahlurnen
- § 41 Wahltisch
- § 42 Wahlzeit
- § 43 Wahlbekanntmachung der Gemeindeverwaltung
- Dritter Teil Wahlhandlung
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 46 Ordnung im Wahlraum
- § 47 Stimmabgabe
- § 48 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
- § 49
- § 50 Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
- § 51 Schluss der Wahlhandlung
- Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen
- § 52 Wahl in Sonderstimmbezirken
- § 53 Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand
- § 54 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
- § 55 Briefwahl
- Vierter Teil Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 56 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
- § 57 Zählung der Wähler
- § 58 Ordnen der Stimmzettel und Zählung der Stimmen
- § 59 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 60 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 61 Wahlniederschrift
- § 62 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 63 Behandlung der Wahlbriefe
- § 64 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 64a Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Stimmbezirks
- § 65 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 66 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 67 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 68 Benachrichtigung der über Landes- und Bezirkslisten gewählten Bewerber
- § 69 Überprüfung der Wahl durch den Landeswahlleiter
- Fünfter Teil Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Ersatzpersonen
- § 70 Nachwahl
- § 71 Wiederholungswahl
- § 72 Berufung von Ersatzpersonen
- Sechster Teil Volksinitiative
- § 73 Antrag, Prüfung des Stimmrechts
- § 74 Einreichung des Antrags
- Siebter Teil Volksbegehren
- Erster Abschnitt Zulassungsverfahren
- § 75 Zulassungsantrag
- Zweiter Abschnitt Eintragungsverfahren
- § 76 Anwendung von für Landtagswahlen geltenden Bestimmungen
- § 77 Eintragungsbekanntmachung
- § 78 Eintragung und Eintragungslisten
- § 79 Eintragung bei der Gemeindeverwaltung
- § 80 Eintragungsscheine
- § 80a Eintragung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
- § 81 Ermittlung des Eintragungsergebnisses
- § 82 Meldung des Eintragungsergebnisses, Übersendung der Unterlagen
- § 83 Bekanntmachung eines Musters für die Eintragungslisten
- Achter Teil Volksentscheide
- § 84 Abstimmungsorgane
- § 85 Vorbereitung der Abstimmung, Abstimmungshandlung
- § 86 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk und des Briefabstimmungsergebnisses
- § 87 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- Neunter Teil Schlussbestimmungen
- § 88 Öffentliche Bekanntmachungen, Zustellungen
- § 89 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
- § 90 Sicherung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
- § 91 Vernichtung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
- § 92 Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung
- § 93
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16
- Anlage 17
- Anlage 18
- Anlage 19
- Anlage 20
- Anlage 21
- Anlage 22
- Anlage 23
- Anlage 24
- Anlage 25
- Anlage 26
- Anlage 27
- Anlage 28
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