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INHALT
Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Landtag als ausschließliche Briefwahl Vom 3. Februar 2021
- Landesverordnung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Landtag als ausschließliche Briefwahl Vom 3. Februar 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anzuwendende Bestimmungen
- § 2 Ausübung des Stimmrechts
- § 3 Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen, Information über die ausschließliche Briefwahl
- § 4 Wählerverzeichnis, gesondertes Wählerverzeichnis
- § 5 Besondere Stimmbezirke (Briefwahlstimmbezirke), besondere Wahlvorstände (Briefwahlvorstände)
- § 6 Bekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 7 Wahlbekanntmachung über die ausschließliche Briefwahl
- § 8 Ermittlung des Wahlergebnisses im Briefwahlstimmbezirk
- § 9 Ausnahmen
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
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