ThürAbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG - ) in der Fassung vom 9. März 1995
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG - ) in der Fassung vom 9. März 1995
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Freie Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- DRITTER TEIL Leistungen
- Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- § 5 Entschädigungen
- § 6 Aufwandsentschädigung
- § 7 Persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten, Bürogrundausstattung
- § 8 Pflichtsitzung, Kürzung
- § 9 Freifahrtberechtigung
- § 10 Reise- und Übernachtungskosten
- Zweiter Abschnitt Leistungen an ehemalige Abgeordnete
- § 11 Anspruch auf Übergangsgeld
- § 12 Höhe des Übergangsgeldes
- § 13 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 14 Höhe der Altersentschädigung
- § 15 Mandatszeit in anderen Parlamenten
- § 16 Gesundheitsschäden
- § 17 Versorgungsabfindung
- Dritter Abschnitt Leistungen an Hinterbliebene
- § 18 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 19 Hinterbliebenenversorgung
- Vierter Abschnitt Beihilfen, Zuschüsse und Unterstützungen
- § 20 Beihilfen und Zuschüsse
- § 21 Unterstützungen
- Fünfter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
- § 22 Mehrere aktive Bezüge
- § 23 Aktive und passive Bezüge
- § 24 Passive und aktive Bezüge
- § 25 Mehrere passive Bezüge
- Sechster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 26 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung
- § 27 Beginn und Ende der Ansprüche
- § 28 Zahlungsweise
- § 29 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 30 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
- VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
- Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
- § 31 Wahlvorbereitungsurlaub
- Zweiter Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes
- § 32 Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
- Dritter Abschnitt Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 33 Unvereinbare Ämter
- § 34 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 35 Beamte auf Widerruf und auf Probe
- § 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 38 Entlassung
- § 39 Richter
- § 40 Leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 41 Hochschullehrer
- FÜNFTER TEIL Unabhängigkeit der Abgeordneten, Verschwiegenheitspflichten
- § 42 Ausübung des Mandats
- § 42 a Anzeigepflichten
- § 42 b Rechtsanwälte
- § 42 c Veröffentlichung
- § 42 d Spenden
- § 42 e Hinweise auf Mitgliedschaft
- § 42 f Interessenverknüpfung im Ausschuss
- § 42 g Rückfrage
- § 42 h Verfahren
- § 42 i Überprüfung von Abgeordneten
- § 43 Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
- SECHSTER TEIL Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen
- Erster Abschnitt Fraktionen
- § 44 Fraktionsbildung
- § 45 Rechtsstellung
- § 46 Organisation
- § 47 Aufgaben
- § 48 Fraktionsmitarbeiter
- § 49 Anspruch auf Leistungen
- § 50 Zahlungsweise und Dauer des Anspruchs auf Geldleistungen
- § 51 Zweckentsprechende Verwendung
- § 52 Bildung von Rücklagen
- § 53 Buchführung
- § 54 Rechnungslegung
- § 55 Rechnungsprüfung
- § 56 Rückerstattung von Leistungen
- § 57 Rechtsnachfolge
- § 58 Liquidation
- Zweiter Abschnitt Parlamentarische Gruppen
- § 58 a Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten (Parlamentarische Gruppen)
- § 58 b Leistungen an Parlamentarische Gruppen
- § 58 c Rechtsnachfolge
- § 58 d Entsprechende Anwendung des Fraktionsrechts
- SIEBTER TEIL Ergänzende Vorschriften
- § 59 Fraktionszuschüsse
- ACHTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
- § 60 Übergangs- und Schlußbestimmungen, Inkrafttreten
- § 60 a Zeitweise Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung
- § 60 b Büroausstattung in der 7. Legislaturperiode
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