JVollzGB IV LSA
INHALT
Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt - Datenschutz - (Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt - JVollzGB IV LSA) Vom 16. September 2020
- Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt - Datenschutz - (Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt - JVollzGB IV LSA) Vom 16. September 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vollzugliche Zwecke
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Grundsätze des Verarbeitens personenbezogener Daten
- § 4 Allgemeine Grundsätze
- § 5 Zulässigkeit des Verarbeitens zu anderen Zwecken
- § 6 Zulässigkeit des Verarbeitens in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form
- § 7 Unterscheiden verschiedener Kategorien von betroffenen Personen
- § 8 Unterscheiden zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 9 Automatisiertes Entscheiden im Einzelfall
- § 10 Überprüfen nach Fristen
- § 11 Einwilligen der betroffenen Person
- Abschnitt 3 Sicherheit personenbezogener Daten
- § 12 Datengeheimnis
- § 13 Technische und organisatorische Maßnahmen
- § 14 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko
- § 15 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 16 Protokollieren des Verarbeitens personenbezogener Daten
- § 17 Melden von Verstößen
- Abschnitt 4 Rechtsgrundlagen des Verarbeitens personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 1 Erheben personenbezogener Daten
- § 18 Zulässigkeit des Erhebens personenbezogener Daten
- § 19 Erheben personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
- § 20 Erheben personenbezogener Daten über Gefangene bei Dritten
- § 21 Erheben personenbezogener Daten über Personen, die keine Gefangenen sind
- § 22 Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Gefangenen und anstaltsfremden Personen
- § 23 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse über Gefangene und anstaltsfremde Personen
- § 24 Sicherheitsanfragen
- § 25 Überprüfen einer anstaltsfremden Person
- § 26 Optisch-elektronisches Beobachten
- § 27 Optisch-elektronisches Beobachten in Räumen oder Bereichen zum Unterbringen der Gefangenen sowie bei Gefangenentransporten
- § 28 Auslesen von Datenspeichern
- Unterabschnitt 2 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten
- § 29 Zulässigkeit des Weiterverarbeitens personenbezogener Daten
- § 30 Weiterverarbeiten von Identifikationsmerkmalen; Gefangenenausweise
- § 31 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach optisch-elektronischem Beobachten und akustisch-elektronischem Überwachen
- § 32 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach Beaufsichtigen, Überwachen und Kontrollieren
- § 33 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach dem Auslesen von Datenspeichern
- Unterabschnitt 3 Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln oder eine andere Art des Bereitstellens; Abfrage
- § 34 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber öffentlichen Stellen
- § 35 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber nicht öffentlichen Stellen
- § 36 Weitere Bedingungen beim Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Behörden mit Sicherheitsaufgaben
- § 37 Offenlegen personenbezogener Daten im Rahmen von Fallkonferenzen
- § 38 Offenlegen von Identifikationsmerkmalen
- § 39 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Mitteilen von Haftverhältnissen
- § 40 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Erteilen von Auskünften an Opfer
- § 41 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Überlassen von Akten und Dateisystemen
- § 42 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Einsehen von Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblättern
- § 43 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber wissenschaftlichen Einrichtungen
- § 44 Verantwortung und Verfahren beim Offenlegen personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 4 Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- § 45 Allgemeine Voraussetzungen
- § 46 Offenlegen personenbezogener Daten bei geeigneten Garantien
- § 47 Offenlegen personenbezogener Daten ohne geeignete Garantien
- § 48 Sonstiges Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Empfängern in Drittstaaten
- Unterabschnitt 5 Besondere Bedingungen
- § 49 Auftragsverarbeiter
- § 50 Verarbeiten personenbezogener Daten bei Übertragung von Vollzugsaufgaben
- § 51 Verarbeiten personenbezogener Daten auf Weisung des Verantwortlichen
- § 52 Gemeinsam Verantwortliche
- § 53 Elektronisches Führen von Akten
- § 54 Zentrales Datei-, Buchhaltungs- und Abrechnungssystem
- § 55 Einrichten automatisierter Verfahren
- § 56 Verantwortung und Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 6 Schutz von Geheimnisträgern
- § 57 Geheimnisträger
- § 58 Pflicht der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten
- § 59 Befugnis der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten
- § 60 Pflicht zum Unterrichten
- § 61 Zweckbindung nach dem Offenbaren personenbezogener Daten
- § 62 Zugriff auf personenbezogene Daten in Notfällen
- Unterabschnitt 7 Löschen oder Vernichten, Einschränken des Verarbeitens, Berichtigen personenbezogener Daten
- § 63 Löschen oder Vernichten personenbezogener Daten
- § 64 Einschränken des Verarbeitens personenbezogener Daten
- § 65 Berichtigen personenbezogener Daten
- § 66 Verfahren
- Abschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
- § 67 Rechte der betroffenen Person
- § 68 Allgemeine Informationen
- § 69 Benachrichtigen der betroffenen Person
- § 70 Auskunft an die betroffene Person
- § 71 Akteneinsicht der betroffenen Person
- § 72 Verfahren
- Abschnitt 6 Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und zwischen den Aufsichtsbehörden
- § 73 Grundsatz der Zusammenarbeit
- § 74 Anhören des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 75 Meldungen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 76 Gegenseitige Amtshilfe
- Abschnitt 7 Rechtsbehelfe
- § 77 Beschwerde
- Abschnitt 8 Haftung und Sanktionen
- § 78 Recht auf Schadensersatz
- § 79 Strafvorschriften
- Abschnitt 9 Schlussvorschriften
- § 80 Übergangsvorschriften zum Anpassen automatisierter Verarbeitungssysteme
- § 81 Einschränken von Grundrechten
- § 82 Sprachliche Gleichstellung
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