WaldorfVO
INHALT
Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Freien Waldorfschulen (WaldorfVO) Vom 22. Juli 2005
- Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Freien Waldorfschulen (WaldorfVO) Vom 22. Juli 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Abschlüsse
- § 1 Abschlüsse
- § 2 Hauptschulabschluss
- § 3 Realschulabschluss
- § 4 Einteilung der Fächer
- § 5 Bildung der Jahresnoten
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
- § 6 Umfang der Prüfung
- § 7 Anmeldung
- § 8 Prüfungskommission
- § 9 Fachprüfungsausschüsse
- § 10 Zulassung zu den Prüfungen
- § 11 Termine und Durchführung der Prüfungen
- Abschnitt 3 Ergänzende Vorschriften
- § 12 Zuerkennung der Abschlüsse
- § 13 Wiederholung des Abschlussjahrganges
- § 14 Zeugnisse
- § 15 Rechtsbehelf
- § 16 Weitere Vorschriften
- Abschnitt 4 Feststellungsprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses beim vorzeitigen Verlassen der Freien Waldorfschule
- § 17 Zulassung zur Feststellungsprüfung
- § 18 Feststellungsprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
- § 19 Feststellungsprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 20 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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