OrgBAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin* (OrgBAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin* (Orgelbauerausbildungsverordnung - OrgBAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Zwischenprüfung
- § 6 Ziel und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt
- § 8 Prüfungsbereich
- Abschnitt 3
- Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 9 Ziel und Zeitpunkt
- § 10 Inhalt
- Unterabschnitt 2
- Fachrichtung Orgelbau
- § 11 Prüfungsbereiche
- § 12 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- § 13 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 14 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3
- Fachrichtung Pfeifenbau
- § 18 Prüfungsbereiche
- § 19 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- § 20 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 21 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 25 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
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