NeuGlV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (NeuGlV)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (Neugliederungsdurchführungsverordnung - NeuGlV)
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt
- Volksentscheid
- Erster Unterabschnitt
- Abstimmungsorgane
- § 1 Abstimmungsleiter
- § 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
- § 3 Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 5 Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
- § 6 Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
- § 7 Beweglicher Abstimmungsvorstand
- § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- Zweiter Unterabschnitt
- Vorbereitung des Volksentscheids
- 1.
- Stimmbezirke
- § 9 Allgemeine Stimmbezirke und Sonderstimmbezirke
- 2.
- Stimmrecht, Stimmscheine
- § 10 Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 11 Zuständige Behörde
- § 12 Stimmscheinanträge
- § 13 Entscheidung über die Stimmscheinanträge
- § 14 Erteilung von Stimmscheinen
- § 15 Stimmscheinverzeichnisse
- § 16 Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
- § 17 Verlorene Stimmscheine
- § 18 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 19 Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
- 3.
- Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
- § 20 Abstimmungsräume
- § 21 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeindebehörde
- Dritter Unterabschnitt
- Abstimmungshandlung
- § 22 Ausstattung des Abstimmungsvorstands
- § 23 Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung
- § 24 Briefabstimmung
- Vierter Unterabschnitt
- Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
- § 25 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 26 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 27 Zählung der Abstimmenden
- § 28 Zählung der Stimmen
- § 29 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 30 Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 31 Abstimmungsniederschrift
- § 32 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 33 Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe
- § 34 Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 35 Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe
- § 36 Zulassung der Stimmbriefe
- § 37 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 38 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefen
- § 39 Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 40 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 41 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- § 42 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 43 Niederschriften der Abstimmungsausschüsse
- § 44 Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- § 45 Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter
- Zweiter Abschnitt
- Volksbegehren
- Erster Unterabschnitt
- Zulassungsverfahren
- § 46 Zulassungsantrag
- § 47 Form des Zulassungsantrags
- § 48 Unterzeichnung des Zulassungsantrags
- § 49 Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung
- § 50 Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter
- § 51 Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags
- § 52 Kostentragung
- Zweiter Unterabschnitt
- Eintragungsorgane
- § 53 Eintragungsleiter
- § 54 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer
- § 55 Bildung und Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
- § 56 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- Dritter Unterabschnitt
- Vorbereitung des Volksbegehrens
- 1.
- Eintragungsbezirke
- § 57 Allgemeine Eintragungsbezirke
- § 58 Sondereintragungsbezirke
- 2.
- Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine
- § 59 Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 60 Beantragung von Eintragungsscheinen
- § 61 Erteilung von Eintragungsscheinen
- § 62 Verzeichnisse der Eintragungsscheine
- § 63 Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
- § 64 Verlorene Eintragungsscheine
- § 65 Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 66 Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 67 Einspruch und Beschwerde
- 3.
- Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung
- § 68 Eintragungsblätter
- § 69 Eintragungsräume
- § 70 Bekanntmachung zum Volksbegehren
- Vierter Unterabschnitt
- Eintragungshandlung
- § 71 Auslegung der Eintragungsblätter
- § 72 Aufsichtsführender
- § 73 Ausstattung des Aufsichtsführenden
- § 74 Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses
- § 75 Öffentlichkeit
- § 76 Ordnung im Eintragungsraum
- § 77 Prüfung der Eintragungsberechtigung
- § 78 Eintragung in die Eintragungsblätter
- § 79 Vermerk über die Eintragung
- § 80 Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- § 81 Schluß der Eintragungshandlung
- § 82 Eintragung in Sondereintragungsbezirken
- § 83 Eintragung in gesperrten Wohnstätten
- Fünfter Unterabschnitt
- Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse
- § 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 85 Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken
- § 86 Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen
- § 87 Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
- § 88 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 89 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
- § 90 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
- § 91 Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 92 Überprüfung des Volksbegehrens
- Dritter Abschnitt
- Volksbefragung
- § 93 Abstimmungsbereiche, Geltung der Vorschriften des Ersten Abschnitts
- Vierter Abschnitt
- Schlußbestimmungen
- § 94 Öffentliche Bekanntmachung
- § 95 Zustellungen
- § 96 Beschaffung von Abstimmungs- und Eintragungsunterlagen
- § 97 Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse
- § 98 Vernichtung von Unterlagen
- § 99 Stadtstaatenklausel
- § 100 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage (zu den §§ 47 und 49)
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