MalerLackAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin (MalerLackAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin (Maler- und Lackiererausbildungsverordnung - MalerLackAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Gesellenprüfung
- § 7
- Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 1
- Prüfung Teil 1
- § 8 Inhalt des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- Unterabschnitt 2
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- § 10 Inhalte des Teiles 2
- § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 13 Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
- § 14 Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- § 18 Inhalt des Teiles 2
- § 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 20 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 21 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
- § 22 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
- § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- § 26 Inhalt des Teiles 2
- § 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 28 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 29 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
- § 30 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
- § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
- § 34 Inhalt des Teiles 2
- § 35 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 36 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 37 Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
- § 38 Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
- § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
- § 42 Inhalt des Teiles 2
- § 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 44 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- § 45 Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
- § 46 Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
- § 47 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 48 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- § 49 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 50 Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
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