GeoITAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie*) (GeoITAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie*)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- Teil 2
- Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Geomatiker/zur Geomatikerin
- § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Zwischenprüfung
- § 7 Abschlussprüfung
- § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- Teil 3
- Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Vermessungstechniker/ zur Vermessungstechnikerin
- § 9 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 10 Durchführung der Berufsausbildung
- § 11 Zwischenprüfung
- § 12 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
- § 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung
- § 14 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
- § 15 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung
- Teil 4
- Schlussvorschriften
- § 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin
- Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin
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