MBG Schl.-H.
INHALT
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Vom 11. Dezember 1990
- Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Vom 11. Dezember 1990
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 2 Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit
- § 3 Beschäftigte
- § 4 Beamtinnen und Beamte
- § 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 6
- § 7 Gruppe
- § 8 Dienststellen
- § 8a Schutz der mitbestimmungsrechtlichen Tätigkeit
- § 9 Schweigepflicht
- Abschnitt II Personalrat
- Unterabschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung
- § 10 Wahl von Personalräten
- § 11 Wahlrecht
- § 12 Wählbarkeit
- § 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
- § 14 Vertretung der Gruppen
- § 15 Wahlverfahren
- § 16 Schutz der Wahlhandlung
- § 17 Kosten der Wahl
- § 18 Wahlanfechtung
- Unterabschnitt 2 Amtszeit
- § 19 Regelmäßige Amtszeit
- § 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
- § 21 Ausschluß und Auflösung
- § 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
- § 23 Ersatzmitglieder
- Unterabschnitt 3 Geschäftsführung
- § 24 Vorstand
- § 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
- § 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
- § 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
- § 28 Beratung und Abstimmung
- § 29 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
- § 30 Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
- § 31 Teilnahme weiterer Personen
- § 32 Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift
- § 33 Sprechstunden
- § 34 Kosten
- § 35 Beiträge
- Unterabschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- § 36 Freistellung
- § 37 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- § 38 Kündigung, Versetzung und Abordnung
- Abschnitt III Personalversammlung
- § 39 Allgemeines
- § 40 Einberufung, Tätigkeitsbericht
- § 41 Zeitpunkt
- § 42 Aufgaben
- § 43 Teilnahme weiterer Personen
- Abschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
- § 44 Stufenvertretungen
- § 45 Gesamtpersonalrat
- § 46 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
- Abschnitt V Mitbestimmung des Personalrates
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 47 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
- § 48 Sachliche Amtsführung
- § 49 Unterrichtung des Personalrates
- § 50 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
- § 51 Umfang der Mitbestimmung
- § 52 Mitbestimmungsverfahren
- § 53 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
- § 54 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
- § 55 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
- § 56 Initiativrecht des Personalrates
- § 57 Dienstvereinbarungen
- § 58 Durchführung von Entscheidungen
- Unterabschnitt 3 Allgemeine Regelungen auf Landesebene
- § 59 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
- Unterabschnitt 4 Zuständigkeiten der Personalräte
- § 60 Personalräte und Stufenvertretungen
- § 61 Gesamtpersonalrat
- Abschnitt VI Jugend- und Ausbildungsvertretung
- § 62 - Errichtung
- § 63 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 64 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
- § 65 Wahlverfahren
- § 66 Befugnisse und Tätigkeit
- § 67 Jugendversammlung
- § 68 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
- Abschnitt VII Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
- § 69 Errichtung
- § 70 Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 71 Anzahl der Mitglieder des Referendarrats
- § 72 Wahlverfahren
- § 73 Geschäftsführung und Rechtsstellung
- § 74 Referendarversammlung
- Abschnitt VIII Vertretung der nichtständig Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
- § 75 Nichtständige Beschäftigte
- § 76 Krankenpflegepersonal
- Abschnitt IX Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
- Unterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die Hochschulen
- § 77 Hochschulen
- Unterabschnitt 2 Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
- § 78 Bildung der Personalräte
- § 79 Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
- § 80 Hauptpersonalräte beim für Bildung zuständigen Ministerium
- § 81 Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung
- Unterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
- § 82 Theater und Orchester
- § 83 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
- § 84 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 85 Behandlung von Verschlußsachen
- Abschnitt X Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
- § 86 Schwerbehindertenvertretung
- § 87 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
- Abschnitt XI Gerichtliche Entscheidungen
- § 88 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
- § 89 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
- Abschnitt XII Schlußvorschriften
- § 90 Unzulässigkeit von Vereinbarungen
- § 91 Wahlordnung
- § 92 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- § 93 Änderung des Landesrichtergesetzes
- § 94 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
- § 94a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
- § 95 Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
- § 96 Übergangsregelung für Freistellungen
- § 97 Inkrafttreten
Feedback