LWahlG
INHALT
Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung vom 7. Oktober 1991
- Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung vom 7. Oktober 1991
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeines und Wahlverfahren
- § 1 Zusammensetzung des Landtages und Wahlsystem
- § 2 Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen
- § 3 Wahl der Abgeordneten aus den Landeslisten
- § 4 Wahltag
- Abschnitt II Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 5 Sachliche Voraussetzungen des Wahlrechts
- § 6 Förmliche Voraussetzungen des Wahlrechts
- § 7 Ausschluß vom Wahlrecht
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Verlust des Abgeordnetensitzes
- Abschnitt III Vorbereitung der Wahl
- Unterabschnitt 1 Wahlleitung
- § 10 Wahlorgane und Wahlbehörden
- § 11 Landeswahlausschuß und Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter
- § 12 Kreiswahlausschuß und Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter
- § 13 Gemeindewahlbehörden
- § 14 Gemeinsame Vorschriften für die Wahlausschüsse
- § 15 Wahlvorstand
- Unterabschnitt 2 Wahlkreise und Wahlbezirke
- § 16 Wahlkreise
- § 17 Wahlkreisausschuß
- § 18 Wahlbezirke
- Unterabschnitt 3 Wählerverzeichnisse
- § 19 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 20 Einsprüche und Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis
- Unterabschnitt 4 Wahlscheine
- § 21 Wahlschein
- § 22 Briefwahl
- Unterabschnitt 5 Wahlvorschläge
- § 23 Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber
- § 24 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
- § 25 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 26 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 27 Vertrauensperson
- § 28 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 29 Änderung von Wahlvorschlägen
- § 30 Beseitigung von Mängeln
- § 31 Zulassung der Wahlvorschläge
- Unterabschnitt 6 Sonstige Wahlvorbereitungen
- § 32 Nachwahl
- § 33 Herstellung und Inhalt der Stimmzettel
- § 34 Bestimmung und Ausstattung der Wahlräume
- Unterabschnitt 7 Sonderregelungen für Neuwahlen des Landtages im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode
- § 35 Wahlvorschläge, Fristen und Termine
- Unterabschnitt 8 Sonderregelungen im Falle einer Notlage
- § 35a Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Wahlvorschläge
- Abschnitt IV Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 36 Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 37 Öffentlichkeit
- § 38 Wahlwerbung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen
- § 39 Stimmabgabe
- § 40 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 41 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 41a Annahme der Wahl
- § 42 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
- Abschnitt V Wahlprüfung
- § 43 Zuständigkeit und Rechtsmittel
- § 44 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl und Anfechtung von Wahlverwaltungsakten
- § 45 Ausscheiden nicht wählbarer Abgeordneter
- § 46 Wiederholungswahl
- § 47 Neufeststellung des Wahlergebnisses
- § 48 Bestätigung des Wahlergebnisses
- § 49 Verlust des Abgeordnetensitzes durch Wegfall einer Wählbarkeitsvoraussetzung
- Abschnitt VI Ersatz für ablehnende Bewerberinnen und Bewerber sowie ausscheidende Abgeordnete
- § 50 Einberufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
- § 51 Ersatzwahl
- § 52 Folgen eines Parteiverbots
- Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis VI
- § 53 Ehrenamtliche Mitwirkung
- § 54 Ordnungswidrigkeiten
- § 54a Wahlstatistik
- Abschnitt VIII Staatliche Mittel für Parteien sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
- § 55 Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien
- § 56 Staatliche Mittel für parteilose Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
- Abschnitt IX Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 57 Anfechtung
- § 58 Durchführung des Gesetzes
- § 59 Fristen und Termine
- § 60
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