SH AbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- Abschnitt II Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- § 5 Mitglieder anderer Volksvertretungen
- Abschnitt III Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- Titel 1 Entschädigung
- § 6 Entschädigung
- § 7 Kürzung der Entschädigung
- Titel 2 Aufwendungsersatz
- § 8 Amtsausstattung
- § 9 Mitarbeiterkostenerstattung
- § 10 Reisekostenentschädigung
- § 11
- § 12 Übernachtungskosten
- § 13 Fahrkostenerstattung
- § 14 Reisen außerhalb Schleswig-Holsteins
- § 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
- Titel 3 Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
- § 16 Übergangsgeld
- § 17 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 18 Höhe der Altersentschädigung
- § 19 Versorgungsfonds
- § 20 Gesundheitsschäden, Tod
- § 21 Versorgungsabfindung
- § 22 Überbrückungsgeld
- § 23 Hinterbliebenenversorgung
- § 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- Titel 4 Zuschuß zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen
- § 25 Zuschuß zu den Kosten in Krankheitsfällen
- § 26 Unterstützungen
- Titel 5 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
- Titel 6 Gemeinsame Vorschriften
- § 28 Anpassungsverfahren
- § 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 30 Abrundung
- § 31 Ausführungsbestimmungen
- § 32 Begriffsbestimmungen
- § 32a Datenverarbeitung
- Abschnitt IV Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
- Titel 1 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 33 Wahlvorbereitungsurlaub
- Titel 2 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 34 Unvereinbare Ämter
- § 35 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 36
- § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 38 Beförderungsverbot
- § 39 Entlassung
- § 40 Beamtinnen oder Beamte auf Zeit, Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte auf Zeit
- § 41 Richterinnen oder Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Titel 3
- § 42
- § 43
- § 44
- § 45
- Abschnitt V Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages
- § 46 Ausübung des Mandats
- Abschnitt VI Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages
- § 47 Anzeigepflicht
- § 48 Angehörige Freier Berufe
- § 49 Veröffentlichung
- § 50 Sachspenden und geldwerte Zuwendungen
- § 51 Interessenverknüpfung im Ausschuss
- § 52 Rückfragen
- § 53 Verfahren bei Verstößen
- § 54 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- § 55 Ausführungsbestimmungen
- Abschnitt VII Weitergeltung alten Rechts, Übergangsregelungen
- Titel 1 Übergangsregelungen
- § 56 Weitergeltung alten Rechts
- § 57 Übergangsregelungen für Abgeordnete der 16. Wahlperiode
- § 58 Übergangsregelung für Abgeordnete der 17. Wahlperiode
- § 59 Übergangsregelung für ehemalige Abgeordnete der 16. bis 19. Wahlperiode
- § 60 Weiteranwendung bisherigen Rechts
- § 61 Übergangsregelung für die Verhaltensregeln
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