AufgabenDVO KOF
    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

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    Landesverordnung über die Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Kriegsopferfürsorge durch die örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge (Aufgabendurchführungsverordnung Kriegsopferfürsorge - AufgabenDVO KOF -) Vom 24. Mai 2007

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