ResOG SH
INHALT
Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Vom 1. Dezember 2021
- Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Vom 1. Dezember 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ziele
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Gestaltungsgrundsätze
- § 4 Achtung der Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- § 5 Grundsatz der individualisierten Leistungen und Benachteiligungsverbot
- § 6 Integration in die Leistungen des Regelsystems
- § 7 Vorrang von sozialer, sozialarbeiterischer und therapeutischer Ausrichtung der Leistungen
- § 8 Opferorientierung
- § 9 Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Digitalisierung
- § 10 Durchgehende Leistungen und Krisenintervention
- § 11 Kooperation und Übergangsmanagement
- § 12 Mitwirkung der Probandinnen und Probanden
- § 13 Subsidiaritätsprinzip in der Trägerschaft der Leistungen
- Abschnitt 3 Inhalte und Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 1 Gerichtshilfe
- § 14 Inhalte der Leistungen
- § 15 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 2 Bewährungshilfe
- § 16 Inhalte der Leistungen und Zuständigkeit
- § 17 Resozialisierungsplan
- § 18 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 3 Führungsaufsicht
- § 19 Inhalte der Leistungen
- § 20 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 4 Wiedergutmachungsdienste
- § 21 Inhalte der Leistungen
- § 22 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 5 Forensische Ambulanzen sowie weitere Stellen insbesondere zur therapeutischen und sozialarbeiterischen Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftäterinnen und Sexual- und Gewaltstraftätern
- § 23 Inhalte der Leistungen und Behandlungsplan
- § 24 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 6 Vermittlung in gemeinnützige Arbeit
- § 25 Inhalte der Leistungen
- § 26 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 7 Integrationsbegleitung am Übergang von der Freiheitsentziehung in die Nachsorge
- § 27 Inhalte der Leistungen und Resozialisierungsplan
- § 28 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 8 Hilfen für Kinder von Probandinnen und Probanden und deren Angehörige
- § 29 Inhalte der Leistungen
- § 30 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 9 Resozialisierungsfonds
- § 31 Inhalte der Leistungen
- § 32 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 10 Ehrenamtliche Angebote
- § 33 Inhalte der Leistungen
- § 34 Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 11 Koordinierung der Freien Träger
- § 35 Inhalte und Organisation der Leistungen
- Unterabschnitt 12 Sonstige Leistungen
- § 36 Inhalte und Organisation der Leistungen
- Abschnitt 4 Aufsicht, Beteiligung, Standards, Dokumentation und Auswertung
- § 37 Aufsicht und Beteiligung
- § 38 Standards der Leistungserbringung
- § 39 Dokumentation und Auswertung
- Abschnitt 5 Landesbeirat, kriminologische Forschung
- § 40 Landesbeirat
- § 41 Kriminologische Forschung
- Abschnitt 6 Beschwerderecht und gerichtlicher Rechtsschutz
- § 42 Beschwerderecht
- § 43 Gerichtlicher Rechtsschutz
- Abschnitt 7 Datenschutz
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 44 Regelungsbereich
- § 45 Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 46 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung
- § 47 Datengeheimnis
- Unterabschnitt 2 Formen der Datenverarbeitung und Aufsicht
- § 48 Zulässigkeit der Datenerhebung
- § 49 Erhebung bei betroffenen Personen
- § 50 Erhebung bei Dritten
- § 51 Erhebung von Daten über andere Personen, die nicht Verletzte, Probandinnen oder Probanden sind
- § 52 Speicherung und Nutzung
- § 53 Übermittlung an öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 54 Aufsicht über die nichtöffentlichen Leistungserbringenden
- § 55 Aktenführung; Verordnungsermächtigung
- § 56 Fallkonferenzen
- § 57 Verantwortliche Stelle
- § 58 Gemeinsame Verantwortung
- § 59 Akteneinsicht und Auskünfte
- § 60 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
- § 61 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 3 Rechte der betroffenen Personen
- § 62 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
- § 63 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- § 64 Löschung
- § 65 Einschränkung der Verarbeitung
- § 66 Berichtigung
- § 67 Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 68 Mitteilungen
- § 69 Anwendungsbereich für nichtöffentliche Leistungserbringende
- Unterabschnitt 4 Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz; Datenschutzaufsichtsbehörde
- § 70 Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz; Datenschutzaufsichtsbehörde
- Abschnitt 8 Übergangsregelungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 71 Übergangsregelungen
- § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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